Emmerich. . Für manche Emmericher ist es kaum zu verstehen, warum die Stadt nur schwer ermitteln kann, wie viele Personen in einer Monteurs-Wohnung leben.

Für die Bürger ist es schwer nachvollziehbar. In manch einer Monteurs-Wohnung leben mehr Menschen, als dort eigentlich untergebracht sein dürften, und die Stadt Emmerich hat keine Handhabe? Die NRZ hatte von Problemen an der Eltener Straße 422 in Hüthum sowie in einer Wohnung an der Lobither Straße in Elten berichtet, die mit störenden Geräuschpegeln und Müllproblemen einher gehen. Und es gibt weitere, von manch einem als „Schrottimmobilien“ bezeichnete Objekte.

Die Stadt hat erklärt, dass die Kontrolle nicht einfach sei, da die meist osteuropäischen Wanderarbeiter sich erst nach drei Monaten melden müssten. Und das Ordnungsamt könne schließlich nicht ständig die Personenzahlen kontrollieren.

Immer die gleiche Antwort von der Stadt

Mit dieser Lage können sich manche Bürger nur schwer anfreunden. Wie etwa Frank Jöris aus Elten: „Nur immer die gleiche Antwort von der Stadt zu bekommen, ‘Drei Monate und dann fangen wir bei Null an’, kann ich nicht so stehen lassen. Irgendwo müsste das doch geregelt sein?“, fragt er kritisch, sucht im Netz und findet diverse Links.

Bindend für die Stadt Emmerich ist aber das Bundesmeldegesetz. Normalerweise muss man sich nach einem Umzug binnen zwei Wochen anmelden. Aber in Paragraf 27 werden Ausnahmen dargelegt. Entscheidend in dieser Sache ist folgender Abschnitt: „Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.“

Thema wird im Ausschuss beraten

Ausgenommen von dieser Regelung sind Spätaussiedler und deren Familienangehörige sowie Asylbewerber oder sonstige Ausländer, die vorübergehend eine Aufnahmeeinrichtung oder eine sonstige zugewiesene Unterkunft beziehen.

Wie berichtet hat der Rat das Thema an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen, der am Dienstag, 12. Februar, im Rathaus dann auch inhaltlich diskutieren wird. Maik Hauptstein, Nachbar der Eltener Straße 422, hatte per Ratseingabe schärfere Kontrollen gefordert.

Nach wie vor Probleme

Maik Hauptstein hat einen Ratsantrag zu den Problemen in der Eltener Straße 422 gestellt. Er leidet als Nachbar unter den Umständen.
Maik Hauptstein hat einen Ratsantrag zu den Problemen in der Eltener Straße 422 gestellt. Er leidet als Nachbar unter den Umständen. © Erwin Pottgiesser

Seit der Berichterstattung Mitte Dezember habe die Lage sich grundlegend noch nicht verbessert, so Hauptstein gegenüber der NRZ: „Wir haben nach wie vor täglich Probleme. Am 26. Dezember haben die Bewohner den Notarzt gerufen, weil es einer mit dem Alkohol übertrieben hat. An Silvester war es tagsüber so laut, dass wir die Polizei rufen mussten.“ Immerhin sei der Druck auf das Müllproblem etwas erhöht worden. „Das Dach wird regelmäßig ausgeräumt. Ich frage mich nur, warum der Müll überhaupt unterm Dach angehäuft wird“, sagt Hauptstein. An seinem Zaun sammelten sich Mülltüten an, die zwar geregelt abgeholt werden, nur hofft Hauptstein, dass das im Sommer nicht mehr der Fall ist, wenn die Temperaturen steigen und für unangenehme Gerüche sorgen könnten.