Emmerich. . Die Stadt Emmerich schlägt vor, den Antrag der BGE auf Aussetzung der Straßenbaubeiträge nach dem KAG abzulehnen. Dies wäre rechtswidrig.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung diskutiert in der öffentlichen Sitzung am Dienstag, 29. Januar, 17 Uhr, im Rathaus einen Antrag der BGE zur Aussetzung der Straßenbaubeiträge. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag abzulehnen.

Zunächst mal sei in der öffentlichen Diskussion nicht hinreichend differenziert worden. In der Volksinitiative Straßenbaubeiträge gehe es darum die Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) abzuschaffen, die auf eine Erneuerung oder Verbesserung einer Anlage abzielen. Nicht Gegenstand der Diskussion sei der erstmalige Bau nach dem Baugesetzbuch, bei dem Grundstückseigentümer an den Kosten beteiligt werden.

Einheitliche Satzung im Kreis Kleve

Ein Aussetzen der Beiträge nach dem KAG sei aus Sicht der Stadt Emmerich rechtswidrig. Die Kommune sei verpflichtet die Anlieger an den Kosten zu beteiligen, was das Oberverwaltungsgericht NRW 2017 erst bestätigt habe. Für die Kommunen bestehe kein Ermessensspielraum. Auch eine Senkung der Beteiligung sei keine Option. Im Kreis Kleve gelte eine einheitliche Satzung.

Das Ergebnis der landespolititschen Diskussion steht noch aus. Ungeklärt sei vor allem die Frage der Refinanzierung.