Emmerich. . Sollte der Neumarkt-Investor in Emmerich nicht so bauen, wie es verabredet ist, dann möchte die BGE schon die Handlungsoptionen geprüft haben.

Zum Neumarkt stellt die BGE-Fraktion einen neuen Antrag. Die Verwaltung soll Handlungsoptionen untersuchen, um den Bau des Wohn- und Geschäftshauses mit Investor Josef Schoofs „im Jahr 2020 zum Abschluss zu bringen“. Dem Rat soll das Ergebnis der Untersuchung bis zur Ratssitzung am 18. Dezember vorgelegt werden.

Die Option 1 ist für die BGE die Vertragsstrafe. Sollte das Projekt nicht so durchgeführt werden, wie es genehmigt ist, „ist eine Vertragsstrafe festzulegen und durchzusetzen. Die Höhe der Vertragsstrafe soll die Hälfte des nicht investierten Investitionsvolumens betragen. Dieses Geld soll für die Neugestaltung des Neumarkts zweckgebunden verwendet werden“. Option 2: Ausstieg mit Plan B.

Schoofs soll seine Pläne nicht im Bau ändern

Sollte Option 1 nicht zum tragen kommen, dann soll 1.) der Ausstieg aus dem Projekt mit Schoofs einvernehmlich verhandelt, 2.) das Verhandlungsergebnis planerisch im Haushaltsentwurf 2019 abgebildet und 3.) im Falle des Ausstiegs den Plan B mit der Politik und der Bürgerschaft geplant werden.

Die Errichtung der Caritas-Sozialstation, eines Markt- und Parkplatzes und von barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum, erachtet die BGE auch ohne Schoofs für sinnvoll. Die BGE möchte verhindern, dass Schoofs mitten im Bau die geplante Bebauung verändert. Ferner sollen die Ratsmitglieder durch die Umplanung in der Bauphase nicht unter Zugzwang gesetzt werden.

Zur Erinnerung: Schoofs hat bei der Stadt für November den Baustart angekündigt.