Duisburg. Ärger um einen Acker in Duisburg-Mündelheim: Familie Mosch fühlt sich von der Pfarrei St. Judas Thaddäus bei der Pachtvergabe unfair behandelt.
Die Landwirte Caroline und Karsten Mosch aus Duisburg-Mündelheim sind sauer. Sie fühlen sich von den Verantwortlichen der Pfarrei St. Judas Thaddäus unfair behandelt. Aus ihrem Vorhaben, einen freien Acker im Duisburger Süden von der Pfarrei zu pachten, wurde nichts. Das Paar fühlt sich übergangen.
Ärger über Vorgehen bei der Pachtvergabe: Landwirte fühlen sich von Gemeinde übergangen
Der Reihe nach. Angefangen hat alles im letzten Jahr. Der Landwirt Peter Klein hatte sich dazu entschlossen, seine Ackerflächen in Mündelheim aufzugeben. Ein neuer Pächter war mit dem befreundeten Ehepaar Caroline und Karsten Mosch schnell gefunden. Karsten Mosch ist in führender Stellung bei einem Unternehmen für Landmaschinentechnik tätig, ist ausgebildeter Landwirt und zusätzlich noch Geschäftsführer der von ihm selbst gegründeten Landbautechnischen Akademie Rheinland.
Mit dem Erwerb der 20 Hektar sah er die Möglichkeit, sein schon lange, angedachtes Projekt „Gemeinsame Landwirtschaft“ zu verwirklichen. Die Idee dahinter: Selbst Landwirtschaft betreiben, dazu sein Know-how als Landmaschinenmechaniker einzubringen und praxisnah Landmaschinen und Geräte im Sinne nachhaltiger Bewirtschaftung zu testen und Erfahrungen weiterzugeben.
Caroline und Karsten Mosch brauchen Grundstück für ein landwirtschaftliches Projekt
Das alles sollte im Nebenerwerb geschehen, denn „allein davon leben kann man nicht“, sagt Karsten Mosch. Da aber auch 20 Hektar nicht ausreichen, wollte er noch eine knapp 10 Hektar große Fläche dazu pachten. Diese wurde zuvor auch von Peter Klein bewirtschaftet, gehört aber der Gemeinde St. Judas Thaddäus. Dieser legte ein gutes Wort für die Moschs ein, und so klappte es auch mit dem Pachtvertrag.
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Aber mit einer entscheidenden Einschränkung: Die Pacht war nur auf ein Jahr begrenzt und direkt mit einem Kündigungsdatum zum 31. Oktober 2023 versehen. „Das machte für uns keinen Sinn“, so Karsten Mosch, der dadurch sein komplettes Projekt gefährdet sah: „Dadurch hätte ich ja ein Drittel weniger Fläche als geplant.“
Der 32-Jährige bewarb sich umgehend per E-Mail um eine längerfristige Pacht und bat gleichzeitig darum, sein Projekt der Gemeinde vorstellen zu dürfen. Auf ihre Bewerbung erhielt das Ehepaar nach Aussage von Caroline Mosch, die alle Kontaktversuche mit der Pfarrei dokumentiert hat, ein halbes Jahr lang keine Antwort.
Am 2. April lag dann doch Post von der Pfarrei im Briefkasten. Dem Paar wurde mitgeteilt, dass der bestehende Pachtvertrag nicht verlängert werden kann. Der Grund: Der Immobilienausschuss des Kirchenvorstands habe „neue Entscheidungsrichtlinien zur Vergabe von landwirtschaftlichen Pachtverträgen“ festgelegt. Nebenerwerbsbetriebe könnten nicht mehr berücksichtigt werden, die „Vergabe könne nur an Haupterwerbsbetriebe“ erfolgen.
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Die Moschs wollten sich damit jedoch nicht zufriedengeben. Sie baten darum, die plötzlich ins Spiel gebrachten Entscheidungsrichtlinien einzusehen und auch wieder darum, ihr Projekt vorstellen zu dürfen. Dazu kam es nicht: Ende April entschied der Kirchenvorstand über die neuen Pächter.
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Erst auf Nachfrage beim Gemeindebüro wurde ihnen mitgeteilt, dass die Pachtverträge bereits unterschrieben seien. Die Richtlinien haben die Moschs bis heute nicht gesehen. Allerdings zeigte man sich seitens des Kirchenvorstands gesprächsbereit, bat das Mündelheimer Paar um drei Terminvorschläge. Diese wurden auch eingereicht, eine Antwort darauf gibt es bis heute jedoch auch nicht. Dazu hat Caroline Mosch eine klare Meinung: „Auch wenn man uns von Anfang an nicht wollte, man hätte uns zumindest anhören können. Sowas geht doch nicht.“
Kirchenvorstand sieht Situation anders: „Eine Bewerbung lag nicht vor“
Auch wenn Michael Germ vom Kirchenvorstand der Pfarrei St. Judas Thaddäus bestätigt, dass Pfarrer Roland Winkelmann und Verwaltungsleiterin Ursula Savarino dem ausscheidenden Pächter Peter Klein zusicherten, die Fläche an das Ehepaar Mosch längerfristig zu verpachten: Dazu sollte es nicht kommen.
Der Kirchenvorstand bekam davon allerdings erst später Kenntnis. Germ erklärt: „Pfarrer Winkelmann und Frau Savarino waren gar nicht befugt, die Entscheidung über die Pachtvergabe zu treffen. Das liegt allein im Verantwortungsbereich des Kirchenvorstands.“ Auch zu der Bitte der Moschs, die Entscheidungsrichtlinien einsehen zu können, bezog er Stellung: „Die gab es bis dahin gar nicht in schriftlicher Form, das war also gar nicht möglich.“
Der „Fall Mosch“ hatte allerdings den Kirchenvorstand dazu gebracht, für die Verpachtung von Kirchengrundstücken jetzt entsprechende Richtlinien zu erarbeiten. „Zu den Auswahlkriterien gehören, dass Kinder von Pächtern berücksichtigt werden, um eine gesicherte Nachfolge zu garantieren, dass eine Ortsnähe der Flächen zum eigentlichen Betrieb gegeben ist und dass es sich bei dem Bewerber um einen Vollerwerbsbetrieb handelt“, erklärt Germ.
Die neu beschlossenen Richtlinien zogen bereits bei der Sitzung des Kirchenvorstands am 25. April. Dazu Michael Germ: „Wir hatten einige Bewerber, vier entsprachen am Ende den Anforderungen, wir haben die Fläche unter ihnen aufgeteilt“, erläuterte Germ. Die Pachtverträge wurden noch am gleichen Abend unterschrieben, die nicht berücksichtigten Interessenten erhielten eine Absage.“
Karsten Mosch zählte für den Kirchenvorstand nicht zum Kreis der Bewerber
Allerdings: Karsten Mosch zählte für den Kirchenvorstand erst gar nicht zum Kreis der Bewerber. „Bei uns lag keine offizielle Bewerbung vor“, heißt es. Die Bewerbung, die Karsten Mosch per Mail bereits am 22. September 2022 (liegt der Redaktion vor) an das Gemeindebüro geschickt hatte, zählte für den Kirchenvorstand wohl nicht.
Darin heißt es: „Gerne bewerbe ich mich schon jetzt für die Weiterpachtung der Flächen nach dem 31.10.23.“ Verbunden war diese Bewerbung von Karsten Mosch mit dem Angebot, sich und das geplante Projekt vorzustellen. Eigentlich eindeutig, zumindest ausreichend, um ein klärendes Gespräch zu führen. Das bestreitet auch Michael Germ nicht: „Nicht zu reagieren war ein Fehler, man hätte einfach mal zum Hörer greifen können.“ Das geschah auch nicht, um die Gesprächstermine abzusagen, um die Karsten Mosch noch im Juli gebeten hatte. Germ nennt den Grund: „Familie Mosch wollte nur kommen, wenn es dabei konkrete Lösungsvorschläge geben sollte, darauf konnten wir nicht eingehen.“
>>Pfarrei St. Judas Thaddäus im Duisburger Süden ist flächenmäßig eine der größten Pfarreien im Bistum Essen
- Die katholische Pfarrei St. Judas Thaddäus im Duisburger Süden ist flächenmäßig eine der größten Pfarreien im Bistum Essen. Ihr Einzugsgebiet erstreckt sich auf alle Duisburger Stadtteile, die zum Stadtbezirk Süd gehören.
- Laut Aussage von Pfarrei-Mitarbeiter Uwe Becker befinden sich rund 17 Hektar Ackerland im Besitz von Judas-Thaddäus. Die Fläche, die zuletzt vergeben wurde, umfasst mit knapp 10 Hektar somit mehr als die Hälfte des gesamten Flächenbesitzes.