Duisburg. Ein illegaler Fahndungsaufruf kursiert in Duisburg. Darin wird ein im Bild gezeigter Mann einer Entführung beschuldigt. Das sagt die Polizei.

Die Polizei Duisburg hat auf die Verbreitung eines Social-Media-Inhaltes reagiert: Darin wird behauptet, ein Mann hätte im Bereich Rheinhausen einen 17-Jährigen entführt. Die Polizei Duisburg dementiert. Möglicherweise sei besagter Post selbst eine Straftat.

Denn mutmaßlich über Facebook wurde das Foto eines Mannes verbreitet, der wohl im selben Zug der Entführung bezichtigt wird. Aber: „Das stimmt nicht. Die Experten der Kriminalpolizei kennen einen derartigen Fall nicht, es liegen auch keine Strafanzeigen in diese Richtung vor“, erklärte Polizeisprecherin Julia Tekock am Donnerstagnachmittag.

Die Nachricht von der angeblichen Entführung hatte sich im linksrheinischen Duisburg wohl rasant auch in Eltern- und Schülerchats verbreitet. Auch wenn das Präsidium Entwarnung gibt, „prüfen wir den Fall und gehen allen Hinweisen nach“, sagt Tekock.

Illegale Foto-Fahndung? Polizei hat „keine Hinweise auf strafbare Handlungen“

Der fälschlicherweise als Entführer dargestellte Mann ist der Polizei auch bekannt. Diesen habe auch eine Person auf der Wache in Rheinhausen angezeigt. Aber bislang liegen „uns keine Hinweise auf strafbare Handlungen vor“, so Tekock. Die Polizei habe den Mann auf dem Schirm, weil er in der Vergangenheit schon Menschen angesprochen habe.

Die Polizeisprecherin betont: „Wir nehmen solche Fälle immer sehr ernst.“ Sie warnt jedoch aus Anlass des aktuellen Falls auch vor privaten Fahndungen, noch dazu mit Bildmaterial: Problematisch sind solche Aufrufe, weil sie meist gegen Persönlichkeitsrechte der gezeigten Personen verstoßen. Fotos von gesuchten Beschuldigten dürfen nur die Strafverfolgungsbehörden veröffentlichen, die Staatsanwaltschaft muss dies bei einem Richter beantragen.

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Hinzu kommt: Werden gezeigte Personen in öffentlichen Social-Media-Beiträgen zu Unrecht beschuldigt, kann dies selbst Kriterien unterschiedlicher Straftaten erfüllen. Strafbar machen sich in solchen Fällen die Verfasser der Beiträge, mitunter auch jene, die unrechtmäßige Fahndungsaufrufe weiterverbreiten. „Seien Sie skeptisch bei privaten Fahndungen“, appelliert die Polizei Duisburg.

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