Duisburg. Die Polizei Duisburg setzt die Videobeobachtung am Hamborner Altmarkt bis in den August fort. Welche Taten die Kameras bislang filmten.

Die Duisburger Polizei setzt die Videoüberwachung am Hamborner Altmarkt fort. Weil der belebte Marktplatz über zwei Jahre nach der Schießerei mit über 100 Beteiligten nicht zur Ruhe gekomen war, hatte die Behörde vor Ort am 21. Mai ein mobiles Videobeobachtungssystem installiert.

Jetzt steht fest: Die Maßnahme wird bis zum 6. August weitergeführt. „Der Hamborner Altmarkt wird weiterhin als Schwerpunkt der Straßenkriminalität gewertet“, erklärt die Polizei dazu. Als Beleg fügt sie an: Sieben Straftaten sind in dem Bereich in den vergangenen sechs Wochen gefilt worden, unter anderem Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung, exhibitionistische Handlungen, Fahrraddiebstahl und Taschendiebstahl.

„Seitdem die Videobeobachtung läuft, ist die Kriminalitätsbelastung der Straßenkriminalität am Hamborner Altmarkt schon nachweislich zurückgegangen“, heißt es aber in einer Mitteilung aus dem Polizeipräsidium.

Die zwei Anhänger mit ausfahrbarem Kamerasystem sind so aufgestellt, dass sie insbesondere die Abschnitte Alleestraße 26-36, Jägerstraße 76-80, Parallelstraße 1-18, Richterstraße 42-48, Harnackstraße 7 sowie Schreckerstraße 10-16 im Blick haben.

Hamborner Altmarkt ist jetzt Kriminalitätsschwerpunkt der Straßenkriminalität

„Rund um den Hamborner Altmarkt kam es wiederholt zu Straftaten, sodass der Bereich als sogenannter Kriminalitätsschwerpunkt der Straßenkriminalität gilt. Auch der Hamborner Altmarkt ist keine Spielwiese für Straftäter. Die Videobeobachtung ist ein klares Zeichen, dass wir weiterhin konsequent gegen Kriminalität vorgehen“, erklärte Polizeipräsident Alexander Dierselhuis Ende Mai. Die Kameras dienten dazu, Straftaten am Altmarkt zu verhindern, aufzuklären und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.

Der Hamborner Altmarkt gilt jetzt als Schwerpunkt der Straßenkriminalität.
Der Hamborner Altmarkt gilt jetzt als Schwerpunkt der Straßenkriminalität. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Rechtsgrundlage für die mobile Videoüberwachung liefert der Paragraf 15a im Landespolizeigesetz NRW. Demnach darf die Polizei dieses Mittel einsetzen, „... wenn an diesem Ort wiederholt Straftaten begangen wurden und die Beschaffenheit des Ortes die Begehung von Straftaten begünstigt, solange Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an diesem Ort weitere Straftaten begangen werden...“

Die Videos werden nach Behördeninformationen in der Leitstelle der Polizei von eigens dafür geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beobachtet und ausgewertet. Die Aufnahmen werden nach einer Frist von 14 Tagen automatisch gelöscht, wenn dort keine Straftaten zu erkennen sind. Hinweisschilder informieren die Menschen an dem Marktplatz über den Beginn der Video-Zonen.

Hier treffen Clan-Mitglieder auf Hells Angels

Warum ist die Videobeobachtung vor Ort nötig? Am Hamborner Altmarkt treffen immer wieder Mitglieder der Hells Angels und des berüchtigten türkisch-libanesischen Saado-Demir-Clans aufeinander. Beide Lager sind um das belebte Stadtteilzentrum herum als Geschäftsleute tätig.

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Videobeobachtung gab es bereits nach der Schießerei

  • Bereits kurz nach der Schießerei im Mai 2022 ordnete Polizeipräsident Dierselhuis eine Videobeobachtung an. Damals lieh die Behörde das mobile Kamerasystem bei der Bonner Polizei aus.
  • Jetzt kommen polizeieigene Beobachtungsanlagen zum Einsatz. Sie stehen am nördlichen Ende des Altmarkts sowie mittig auf der Marktfläche.