Duisburg. Ein betrunkener Arzt flog aus der Kneipe und stürzte. Zwei Zech-Kumpanen wollten ihm helfen, aber einer trat zu. So hat das Gericht geurteilt.

Ein Arzt hatte in der Nacht zum 18. Juni 2023 deutlich zu viel getrunken. Vor einer Gaststätte an der Ecke Mülheimer Straße/Sternbuschweg stürzte der 42-Jährige. Zwei Männer wollten ihm zunächst helfen. Doch dann kippte die Stimmung. Einer entriss dem auf dem Boden liegenden Mann dessen Umhängetasche und trat ihn. Zwei 31 und 32 Jahre alte Duisburger standen deshalb nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Der 31-Jährige aus Neudorf gestand: „Wir hatten eine Kneipentour gemacht.“ Unterwegs gesellte sich noch ein dritter, unbekannt gebliebener Mann dazu. „In der letzten Kneipe hat uns der Geschädigte mehrfach blöd angequatscht.“ Als sich andere Gäste über den 42-Jährigen beschwerten, flog der Mann kurzerhand aus der Kneipe. Weit kam er nicht. „Als wir hinausgingen, lag er halb auf dem Bürgersteig und halb auf der Straße“, berichtete der Angeklagte.

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Anklage wegen Raub und Körperverletzung in Duisburg: Haupttäter legt volles Geständnis ab

Doch helfen lassen wollte sich der 42-Jährige nicht. „Irgendwie habe ich da die Nerven verloren“, so der 31-Jährige. „Ich habe ihm die Bauchtasche entrissen und ihm einen Tritt versetzt.“ Der habe den Arm des Mannes getroffen. Der unbekannte Begleiter stand dabei, der Mitangeklagte habe um die Ecke eine Zigarette geraucht. „Er hat nichts gemacht.“

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Dummerweise war der 32 Jahre alte Altstadt-Bewohner aber mit geflüchtet, als sich eine Anwohnerin lautstark vom Fenster ihrer Wohnung aus einmischte und die Polizei rief. Er hatte anschließend auch die Tasche durchsucht, die allerdings nichts Wertvolles enthielt, und trug sie bei sich, als die Polizei die Angeklagten unweit des Tatortes aufgriff. „Ich hätte einfach vorher nach Hause gehen sollen“, seufzte der 32-Jährige.

Entschuldigung und Einladung zum Bier

Auch as Opfer hielt es für keine gute Idee mehr, dass er nach dem Besuch eines Weinfestes noch in die Kneipe ging. „Ich weiß nicht, was geschah, nachdem ich die Gaststätte verließ. Ich erinnere mich erst wieder daran, dass ich ohne Schlüssel vor meiner Haustür stand.“ Der 31-jährige Angeklagte entschuldigte sich: „Das war asozial und feige von mir.“ Und er bot ein Schmerzensgeld an. Der Geschädigte nahm an. Die Einladung zu einem Bier lehnte er aber höflich ab.

Das Schöffengericht verurteilte den 31-Jährigen wegen Raub und Körperverletzung zu einem Jahr Haft. Der mitangeklagte 32-Jährige kam wegen Beihilfe mit sechs Monaten davon. Die Strafe wurde gegen beide in geordneten Verhältnissen lebende Männer auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Haupttäter muss zudem 750 Euro Schmerzensgeld zahlen.