Duisburg. Weil ihr Sohn (8) seit anderthalb Jahren keine Schule besuchen darf, versucht es Katja Garski nun per Petition: Kinder sind kein Störfaktor.

Seit anderthalb Jahren geht Jannick nicht in die Schule. Seine Mama Katja Garski kämpft für ihren achtjährigen Sohn jetzt auch mit einer Petition. Diese ist überschrieben mit: „Stoppen Sie den Schulausschluss unserer Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung.“

Bei dem Jungen wurde eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) vom Asperger-Typ diagnostiziert sowie ADHS. Weil damit ein oppositionelles Verhalten einhergeht und eine impulsive Aggressivität, gilt er offiziell als nicht beschulbar (wir berichteten). Seine Zwillingsschwester besucht eine Grundschule, aber bei Jannick gab sogar eine Förderschule nach neun Tagen auf.

Schulpflicht soll auch für Jannick gelten – trotz Autismus-Spektrum-Störung (ASS)

Katja Garski will das nicht hinnehmen. Sie findet, dass auch für ihren Sohn die Schulpflicht gilt, dass er ein Recht auf Bildung hat. Nach E-Mails an die Bezirksregierung und das Schulministerium in Düsseldorf sowie Mediennachfragen wurde der Familie jetzt eine Lösung angeboten.

Ein Lernbetreuer soll zur Familie nach Hause kommen und Jannick künftig über die Sonneckschule in Neukirchen-Vluyn auf Distanz beschulen. Das sei zwar ein Fortschritt, aber auch nur teilweise hilfreich, findet die Mutter. Denn die Betreuungsfrage und ihre damit verbundene Berufstätigkeit seien nicht gelöst, bedauert sie, auch der Umgang mit anderen Kindern fehle für Jannick dann weiterhin.

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Mutter fordert Förderschulen mit einem eigenen Schwerpunkt Autismus

„Es ist inakzeptabel, dass unsere Kinder isoliert und als Störfaktoren behandelt werden“, schreibt Garski in ihrer Petition. „Als Eltern dürfen wir auch keinen Nachteil erleiden, weil keine angemessene Betreuung bereitgestellt wird. Ich spreche mich ausdrücklich für einen eigenen Förderschwerpunkt Autismus aus und fordere damit Autismus spezifizierte Grundschulen.“

Damit ist sie nicht allein. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Petitionen, die Beschulungsmöglichkeiten für autistische Kinder einfordern und sich dabei auf die Menschenrechtskonvention sowie die UN-Behindertenrechts-Konvention berufen. Demnach haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Lernen, auch gemeinsam mit Menschen ohne Behinderungen.

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>> FÖRDERSCHULEN IN DUISBURG

  • In Duisburg gibt es 15 Förderschulen mit unterschiedlichen Schwerpunkten: Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Lernen, Sprache, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen.
  • Seit Jahren haben die Förderschulen den größten Mangel an Lehrkräften, weshalb viele der Ganztagsschulen nur ein Halbtagesangebot machen können.
  • Grundsätzlich gelten allgemeinbildende Schulen als erster Förderort für Schüler mit Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf. Viele Regelschulen gelten als Ort des Gemeinsamen Lernens. Eltern können für ihr Kind aber auch eine Förderschule wählen.

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