Duisburg. Obwohl ein Trog-Ausbau geprüft wird, beharrt die Autobahngesellschaft auf die Hochtrasse für die A59. Jetzt schaltet sich erneut die Politik ein.

Obwohl ein Trog-Ausbau für die Erneuerung der A59 zwischen Meiderich und Marxloh geprüft wird, hält die Autobahngesellschaft des Bundes (AdB) an ihrem Planfeststellungsverfahren für den gesamten Abschnitt ab Duissern fest. In einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) und den Geschäftsführer der Autobahngesellschaft, Dr. Michael Güntner, warnen nun vier Duisburger Bundestagsabgeordnete vor einer Vollsperrung der Berliner Brücke zwischen Duissern und Meiderich. Sie droht, weil die Brücke über den Hafen laut AdB bis spätestens 2029 erneuert werden muss.

Bundestag: Eine Million Euro für Studie zum Trog-Ausbau im Duisburger Norden

Das Schreiben der Abgeordneten Bärbel Bas und Mahmut Özdemir (beide SPD), Lamya Kaddor und Felix Banaszak (beide Grüne) hat auch der Dinslakener FDP-Abgeordnete Bernd Reuther unterzeichnet. Gemeinsam hatten sie im November über den Haushaltsausschuss des Bundestages eine Machbarkeitsstudie für den Trog-Ausbau des nördlichen Abschnitts auf den Weg gebracht (wir berichteten). Für das Gutachten steht eine Million Euro zur Verfügung.

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Die Stadt wehrt sich gemeinsam mit den Bürgern im Stadtnorden vehement gegen das Vorhaben der AdB, die Zweiteilung der Ortsteile Meiderich und Hamborn mit einer sechsspurigen, bis zu 48 Meter breiten Hochtrasse auf Jahrzehnte zu betonieren. Ihre Forderung, das Verfahren zu teilen, damit der unstreitige Ersatzneubau der maroden Berliner Brücke rechtzeitig 2026 beginnen kann, bekräftigen auch die Abgeordneten.

Klagen gegen die Planung könnten Neubau der Berliner Brücke verzögern

Die Befürchtung: Gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den gesamten Abschnitt, den die AdB beim Fernstraßenbundesamt beantragt hat, wird es sicher Klagen von Anliegern und wohl auch der Stadt Duisburg geben. Sie könnten den Brücken-Neubau so lange verzögern, dass es zu einer Vollsperrung der Stadtautobahn kommt, weil die Reststandzeit der Berliner Brücke überschritten wird.

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„Solange der Deutsche Bundestag über das Ergebnis einer solchen Studie (zum Ausbau in Troglage, d. Red.) nicht beraten konnte, verbieten sich Vorfestlegungen durch eine aktive Weiterführung der bisherigen Planungen durch die Autobahn GmbH“, betonen deshalb die Abgeordneten. Auch sie halten eine Zweiteilung des Verfahrens für die „einzige Möglichkeit“, eine Vollsperrung von Duisburgs zentraler Verkehrsschlagader zu vermeiden.

Abgeordnete: Nur Teilung des Verfahrens gewährleistet pünktlichen Baustart

Nur mit einer solchen Teilung des Verfahrens könne man „beiden Zielen gerecht werden: den Neubau der Berliner Brücke schnellstmöglich umzusetzen und sowohl die Weiterführung in Hoch- als auch in Troglage zu ermöglichen“. Die getrennte Schaffung von Baurecht für die beiden Abschnitte, erinnern die Abgeordneten, sei schließlich der Stadt Duisburg vom Bundesverkehrsministerium (BMDV) avisiert worden.

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Der Chef der Autobahngesellschaft möge nun „eine solche Teilung des Verfahrens im Einvernehmen mit dem BMDV vornehmen“ schreiben die Abgeordneten. „Selbstverständlich unterstützen wir notwendige Maßnahmen und Entscheidungen, um die Rechtssicherheit der Verfahrenstrennung sicherzustellen.“

Die Wahlkreisabgeordneten für den Duisburger Norden, Felix Banaszak (Grüne, r.) und Mahmut Özdemir (SPD, l.) fordern die Zweiteilung des Planungsverfahrens, damit die Berliner Brücke rechtzeitig neu gebaut werden kann.
Die Wahlkreisabgeordneten für den Duisburger Norden, Felix Banaszak (Grüne, r.) und Mahmut Özdemir (SPD, l.) fordern die Zweiteilung des Planungsverfahrens, damit die Berliner Brücke rechtzeitig neu gebaut werden kann. © Funke | Funke

Verkehrsministerium sieht keine Notwendigkeit zur Teilung des Abschnitts

Das Bundesverkehrsministerium sieht sich durch den Gutachten-Beschluss des Haushaltsausschusses nicht veranlasst, bei der Autobahngesellschaft auf eine Teilung des Verfahrens zu dringen. Zwar befinde man sich zu einer Machbarkeitsstudie für eine Tunnelvariante mit der AdB „im engen Austausch“, so eine Sprecherin. Allerdings sei „eine Vorfestlegung auf eine Zweiteilung des Ausbauabschnitts durch den Maßgabe-Beschluss nicht gegeben“.

Zeitdruck für den Neubau der Berliner Brücke erkennt das Ministerium auf Nachfrage nicht. „Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird nach einer ergebnisoffenen Prüfung der angefragten Studienergebnisse über das weitere Vorgehen entscheiden“, so die Sprecherin.

Das eingeleitete Planfeststellungsverfahren für den gesamten 6,7 Kilometer langen Abschnitt werde deshalb fortgesetzt, „um die zur aktuellen Planung eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise sorgsam zu prüfen und ggf. in nachfolgenden Planungsphasen zu berücksichtigen“. Eine Überarbeitung hält das Ministerium „erst bei einer grundlegenden Änderung der Planungsziele“ für notwendig.

>> VERKEHRSMINISTERIUM: HAUSHALTSAUSSCHUSS HAT DAS LETZTE WORT

  • Ob am Ende erneut eine Hochtrasse durch Meiderich und Marxloh oder doch ein Trog mit Deckel gebaut wird, entscheide am Ende der Haushaltsausschuss des Bundestages, erklärt das Bundesverkehrsministerium.
  • Dieser habe mit seinem Beschluss zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie auch den Vorschlag zur Teilung des Ausbau-Abschnitts eingebracht. Über das weitere Vorgehen, so das Verständnis des Ministeriums, werde der Ausschuss „nach Abschluss der Bewertung und einer entsprechenden Informationsvorlage des Bundesministeriums“ entscheiden.
  • Er halte, wie die anderen Duisburger Abgeordneten, zwar eine sofortige Teilung des Verfahrens für geboten, so Felix Banaszak (Grüne), der vom Verkehrsministerium skizzierte Entscheidungsweg sei allerdings schlüssig. Schließlich sei es auch der Haushaltsausschuss, der mögliche Mehrausgaben für einen Trog-Ausbau absegnen muss.