Duisburg. Auto kaputt, selbst schuld? Wer kommt für einen Schaden auf, der in einem Schlagloch entstanden ist? Wir haben nachgefragt.

Allein in den ersten beiden Monaten des Jahres sind bei der Stadt Duisburg 40 Beschwerden von Autofahrern eingegangen, die einen Schlagloch-Unfall hatten und die Stadt in der Pflicht sehen. Einer von denen, die sich beschwert haben, ist Michael Wieditz. Der Duisburger meint: Die Behörde müsse ihre Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.

Das klingt simpel. Doch tatsächlich ist die Frage, wer am Ende für einen Schaden haftet, nicht einfach zu beantworten.

ADAC: „Kaum“ Aussicht auf Schadenersatz

Nicht immer sehen Schlaglöcher so hübsch aus wie auf diesem Archivbild, auf dem Plastiktiere zum Einsatz kamen. Für Fahrrad- und Autofahrer sind Löcher im Asphalt oft ein echtes Ärgernis und können sogar gefährlich werden.
Nicht immer sehen Schlaglöcher so hübsch aus wie auf diesem Archivbild, auf dem Plastiktiere zum Einsatz kamen. Für Fahrrad- und Autofahrer sind Löcher im Asphalt oft ein echtes Ärgernis und können sogar gefährlich werden. © WAZ FotoPool | Fabian Strauch

Zunächst muss geklärt werden, um welche Straße es sich im Einzelfall handelt. Denn grundsätzlich können Bund, Länder oder Kommunen für den verkehrssicheren Zustand der Wege zuständig sein. Auch in Duisburg gibt es Straßen, für die der Bund Verantwortung trägt (wie zum Beispiel die B288), aber auch solche, welche von der Stadt kontrolliert werden. So betreut das städtische Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement in Duisburg nach eigener Aussage 1389 Kilometer Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sowie Plätze und Wege.

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Für diese könnte die Stadt bei Schlagloch-Unfällen theoretisch zur Kasse gebeten werden. Aber, so erklärt der ADAC, es bestehe in den meisten Fällen „kaum“ Aussicht auf Schadenersatz. Denn Pkw-Fahrer dürften nicht generell davon ausgehen, dass der Fahrbahnbelag in Ordnung sei und keine Schäden aufweise. Vom „Sicherungspflichtigen“ könne nicht erwartet werden, die Straßen in einem absolut gefahrlosen Zustand zu halten, argumentiert auch das Rechtsamt der Stadt Duisburg.

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Schließlich gilt laut Straßenverkehrsordnung das sogenannte Sichtfahrgebot. Das bedeutet, jeder Verkehrsteilnehmer muss jederzeit mit Hindernissen auf den Straßen rechnen und sein Fahrverhalten entsprechend anpassen. Schadenersatzansprüche können zudem entfallen oder gekürzt werden, wenn die Schlaglöcher gut erkennbar oder ein Autofahrer zu schnell unterwegs gewesen sei, schreibt der ADAC. Komme es zu einem Unfall, sei es wichtig, zeitnah Beweise zu sammeln und vorsorglich Polizei und Kfz-Versicherung zu informieren.

>>> Schlaglöcher sind nicht nur für Autofahrer ein Problem

  • In puncto Schadenersatzansprüchen sei das Problem die Beweispflicht, erklärt Gianncarlo Oliva, Stationsleiter beim TÜV Nord in Duisburg-Duissern. Tatsächlich müssten Pkw-Fahrer der zuständigen Behörde nachweisen, dass sie wissentlich nicht reagiert hat, obwohl ein Schlagloch vorhanden ist.
  • Er selbst habe bisher immer Glück gehabt und sein Auto „nicht zerstört“. Aber immer wieder sieht er an den Pkw, die zur TÜV-Kontrolle kommen, Schäden, die sehr wahrscheinlich von Schlaglöchern stammen. „Wenn zum Beispiel etwas an der Achse ausgeschlagen ist oder eine Macke in der Felge.“
  • Allerdings, so betont der TÜV-Experte, seien Materialschäden am Ende ja „nur“ für den Geldbeutel schlecht. „Ein Riesen-Problem hier in Duisburg sind die Schlaglöcher vor allem für Rad- oder Motorradfahrer.“ Denn für die werde es teilweise richtig gefährlich.