Duisburg. Nach zwei Schlagloch-Unfällen auf Duisburgs Straßen hat ein Pkw-Fahrer die Nase voll. Er will Schadenersatz. Was sagt die Stadt zu den Vorwürfen?

Michael Wieditz ist sauer. Stinksauer. Mit seinem VW Passat ist der Duisburger auf der Wörthstraße in Hochfeld in ein Schlagloch gefahren. Dabei wurde sein Auto beschädigt. „Ich war im Dunkeln auf dem Weg zur Arbeit und bin erst noch weitergefahren, aber der Reifen war platt, und ich musste den Wagen abschleppen lassen“, erinnert sich der 55-Jährige.

Also ab zur Werkstatt – für Wieditz nicht das erste Mal. Schon einmal musste er einen Schaden beheben lassen, der in einem Schlagloch entstanden war. „Mir ist das auch schon in Rumeln passiert, da war neben dem Reifen auch die Felge kaputt.“

Schlaglöcher in Duisburg: „Wofür bezahle ich eigentlich Steuern?“

Schlaglöcher auf der Wörthstraße: Ein Ausweichen sei nicht möglich gewesen, erklärt der Duisburger Michael Wieditz, dessen Auto auf dem Weg zur Arbeit beschädigt wurde.
Schlaglöcher auf der Wörthstraße: Ein Ausweichen sei nicht möglich gewesen, erklärt der Duisburger Michael Wieditz, dessen Auto auf dem Weg zur Arbeit beschädigt wurde. © WAZ | Michael Wieditz

Nach dem zweiten Schlagloch-Unfall war der Duisburger mit seiner Geduld am Ende. Denn allein der platte Reifen auf der Wörthstraße kostete ihn 250 Euro – und die will er wiederhaben. Und zwar von der Stadt, denn die sieht Wieditz in der Pflicht. „Es gibt in Duisburg gefühlt keine Straße mehr ohne Loch“, ärgert er sich und fragt: „Wofür zahle ich eigentlich Steuern!“

Die Stadt vertritt eine andere Auffassung. Auf eine Beschwerde, die Wieditz‘ Anwalt formulierte und die der Redaktion vorliegt, antwortete das Rechtsamt: Grundsätzlich bestimme sich die Verkehrssicherungspflicht nach Art und Umfang der Straße. Sie umfasse „die notwendigen Maßnahmen“, mit denen für die Benutzer ein „hinreichend sicherer Zustand“ hergestellt und unterhalten werden könne. Dies bedeute nicht, dass Straßen und Gehwege „schlechthin“ gefahrlos und frei von Mängeln sein müssten. Denn eine „vollständige Gefahrlosigkeit“, wie es im Juristendeutsch heißt, könne „mit zumutbaren Mitteln“ nicht erreicht werden. Vielmehr habe sich jeder Verkehrsteilnehmer den gegebenen Verhältnissen anzupassen.

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Straßenverkehrsordnung: „Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht“

Das Amt bezieht sich dabei auf die Straßenverkehrsordnung. In der ist unter anderem festgelegt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ erfordert. Der Verkehrsclub ADAC bestätigt deswegen, dass Pkw-Fahrer oft keine Aussicht auf Schadenersatz hätten, wenn sie in ein Schlagloch gefahren seien. Und auch Wieditz‘ Anwalt sieht das ähnlich. „Er meinte, es bestünden nur geringe Chancen, etwas wiederzubekommen“, erklärt Michael Wieditz.

Doch das sei noch lange kein Grund, klein beizugeben: Wenn alle, denen so etwas passiere, immer nur brav bezahlten, würde sich ja nie etwas ändern, meint der 55-Jährige.

„Stelle auf der Wörthstraße ist nicht übersichtlich gestaltet“

Das Schlagloch auf der Wörthstraße wurde inzwischen geflickt.
Das Schlagloch auf der Wörthstraße wurde inzwischen geflickt. © FUNKE Foto Services | Alexandra Roth

Der Duisburger gibt sich kämpferisch. Schließlich habe sich das Schlagloch, in das er gefahren sei, auf einer Hauptverkehrsstraße befunden. Und diese müsse von der Stadt instand gehalten werden, findet Wieditz. Zumal die Stelle an der Wörthstraße eben nicht „übersichtlich gestaltet“ sei, wie die Stadt behauptet hätte.

Aufruf: Gemeinsam gegen den Schlagloch-Ärger

Für den 55-Jährigen steht deswegen fest: Notfalls zieht er vor Gericht. Andere Duisburger, die ebenfalls Schlagloch-Ärger haben, ruft er auf, sich per Mail bei ihm zu melden. Tatsächlich ist Wieditz mit seinem Ärger nicht allein: Laut einem Stadtsprecher gab es in diesem Jahr bereits 40 Beschwerden von Autofahrern, die einen Schlagloch-Unfall hatten und die Behörde in der Pflicht sehen.

>>> Schlaglöcher in Duisburg: Das sagen Stadt und Wirtschaftsbetriebe (WBD)

Wie oft werden Straßen auf ihren Zustand kontrolliert?

Stadtsprecher Malte Werning: „Die Duisburger Straßen werden nach einem festgelegten Intervall, je nach Bedeutung der Straße, kontrolliert. So werden zum Beispiel Fußgängerzonen und Marktplätze wöchentlich von der Straßenunterhaltung der WBD kontrolliert, Gemeindestraßen mit besonderer Bedeutung alle sechs Wochen, sonstige Gemeindestraße alle acht Wochen. Bei Auffälligkeiten werden Straßenabschnitte auch öfters geprüft. Die Wörthstraße ist eine Gemeindestraße mit besonderer Bedeutung und wird planmäßig alle sechs Wochen in Augenschein genommen.“

Stadtsprecher Malte Werning auf die Fragen der Redaktion geantwortet.
Stadtsprecher Malte Werning auf die Fragen der Redaktion geantwortet. © Stadt Duisburg | Stadt Duisburg

Warum gibt es an der Wörthstraße keine Warnschilder, die auf Schlaglöcher hinweisen?

„Wenn größere Schlaglöcher bekannt werden, reparieren die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR (WBD) die Stelle so zeitnah, dass eine eigene (feste und dauerhafte) Beschilderung nicht notwendig ist.“