Duisburg. Die Stadt Duisburg verfügt seit 2016 über ein Millionen-Erbe fürs Tierheim und gewährt Einblicke ins Testament. Aber wo ist das Geld überhaupt?

Das städtische Tierheim in Duisburg ist völlig marode, veraltet und regelmäßig überfüllt. Die gesetzlichen Anforderungen, um die Tiere gemäß ihrer Art und ihren Bedürfnissen angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen, können dort nur unzureichend erfüllt werden. Nach jahrelanger erfolgloser Suche schien im März 2023 ein passender Standort für einen dringend benötigten Neubau im Businesspark Asterlagen gefunden (wir berichteten).

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Doch im Streit mit den angrenzenden Anliegern kann die Stadt auch ein Jahr später immer noch nicht sagen, ob ein neues Tierheim auf der dafür vorgesehenen Fläche an der Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee/Essenberger Straße überhaupt rechtlich zulässig ist. Ein alternativer Standort östlich der Essenberger Straße wird mittlerweile auch schon länger geprüft (wir berichteten).

Bereits 2013 verstorben: Katzenliebhaberin vermachte Duisburger Tierheim 1,7 Millionen Euro

Was würde wohl die bereits 2013 verstorbene Katzenliebhaberin, die dem Tierheim rund 1,7 Millionen Euro vermacht hat, zu diesem Hickhack sagen? Es gibt noch weitere Fragen, die viele Tierfreunde in diesem Zusammenhang immer wieder umtreiben: Wo ist das Geld eigentlich, das irgendwann mal dabei helfen soll, den laut Stadt über zehn Millionen Euro teuren Neubau zu finanzieren? Wurde es gewinnbringend angelegt? Und viel wichtiger: Ist das Geld überhaupt noch da oder nicht längst anderweitig verwendet worden?

Als Eigentümerin des Tierheims hat die Stadt Duisburg das Millionen-Erbe bekommen. Nach Erbstreitigkeiten kann sie darüber seit 2016 sicher verfügen. In jenem Jahr wurde es nach Angaben des Stadtsprechers Malte Werning „den liquiden Mitteln der Stadt zugeführt und wird seitdem als separater Bilanzposten in den Verbindlichkeiten ausgewiesen“.

Stadt: Geld zur Zinsersparnis eingesetzt

Wegen der Geldmarktpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) – Stichwort Negativzinsen – habe es schon ab 2014 kaum Möglichkeiten gegeben, die Erbschaft „sicher und mit signifikanten Zinserträgen anzulegen“, so Werning. „Im Sinne einer wirtschaftlichen Haushaltsführung wurde das Geld stattdessen – jederzeit für die Zweckbestimmung abrufbar – zur Zinsersparnis eingesetzt.“

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„Eine langfristige Anlage kam nicht in Betracht, weil es noch unklar war, ab wann genau das Geld für den Tierheim-Neubau in Anspruch genommen werden kann“, sagt der Stadtsprecher. Deshalb sei das 1,7-Millionen-Erbe zum Abbau des kommunalen Altschuldenberges verwendet werden.

Malte Werning, Sprecher der Stadt Duisburg, erklärt, wozu das Millionen-Erbe für das Tierheim aktuell genutzt wird.
Malte Werning, Sprecher der Stadt Duisburg, erklärt, wozu das Millionen-Erbe für das Tierheim aktuell genutzt wird. © Stadt Duisburg

Um das Erbschaftsthema etwas anschaulicher zu erklären, zieht Werning einen Vergleich mit einem Girokonto, das tief im Minus ist. Die Stadt hat trotz großer Anstrengungen in den vergangenen Jahren immer noch Altschulden in Höhe von rund 700 Millionen Euro. Durch das Geld der verstorbenen Katzenliebhaberin wurde die Schuldenlast etwas geringer und es mussten in der Folge weniger Zinsen gezahlt werden.

Die Erbschaft wird definitiv in voller Höhe in den Tierheim-Neubau fließen.
Stadtsprecher Malte Werning

Der Stadtsprecher stellt aber klar, dass der Schuldenberg irgendwann wieder um rund 1,7 Millionen Euro ansteige, denn: „Die Erbschaft wird definitiv in voller Höhe in den Tierheim-Neubau fließen“, betont Werning.

Hängepartie um Standort für Neubau

Dazu müsste sich die Stadt allerdings mal auf einen Standort festlegen, denn eines ist mit Blick auf Inflation und grundsätzlich teils immensen Kostensteigerungen auch klar: Wegen der langen Hängepartie wird ein Neubau bisher immer teurer – und der Anteil des Millionen-Erbes an dessen Finanzierung immer kleiner.

Man darf davon ausgehen, dass die großzügige Gönnerin sich das alles vor ihrem Tod ganz anders vorgestellt hat.

>> STADT DUISBURG ERKLÄRT DAS TESTAMENT DER 2013 VERSTORBENEN KATZENLIEBHABERIN

  • Nach Angaben der Stadt Duisburg hat die Verstorbene in ihrem Testament die „Stadt Duisburg, städtisches Tierheim in Duisburg, Lehmstraße 12, 47059 Duisburg“ als Alleinerbin eingesetzt.
  • Die Erbschaft in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro sei darüber hinaus mit keiner Auflage zur Verwendung verbunden. Priorität habe aber, dass die bauliche Situation zum Wohle der Tiere verbessert wird.
  • Das Erbe ist laut Stadt auch an keine Bedingung geknüpft und könne auch nicht verfallen.