Duisburg. Durch die Grundsteuer-Reform droht Duisburg ein Haushaltsloch. Die Stadt warnt: So viel würden Eigentümer von Ein-/2-Familienhäusern draufzahlen.
Die Reform der Grundsteuer sorgt nicht nur für Ärger unter den mehr als 17.000 Duisburgerinnen und Duisburgern, die bereits Widerspruch gegen die Neubewertung ihrer Grundstücke und Immobilien eingelegt haben. Jetzt hat Oberbürgermeister Sören Link einen Brandbrief an NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) gerichtet. Der Grund: Duisburgs Kämmerer Martin Murrack befürchtet ein 40-Millionen-Euro-Loch im Stadthaushalt. Greift die Reform zum 1. Januar 2025 wie geplant, würde es auch für private Hausbesitzer richtig teuer.
Grundsteuer-Messbeträge: Entlastung von Gewerbeimmobilien, Belastung für Wohnimmobilien
Nachdem die Finanzämter die neuen Messbeträge für rund 83 Prozent der Grundstücke ermittelt haben, zeichne sich ein Trend ab, den auch andere Städte und Gemeinden in NRW bereits beobachtet haben, so die Verwaltung: „Die Eigentümer von Geschäftsgrundstücken werden deutlich entlastet, während insbesondere die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern stärker belastet werden.“
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Nach den bisher vorliegenden Zahlen würden in Duisburg die Eigentümer von Geschäftsgrundstücken um rund 37 Prozent entlastet, während sich für die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern durchschnittlich Erhöhungen um zirka 40 Prozent ergeben.
Kämmerer: Bei gleichem Hebesatz droht riesiges Haushaltsloch
Wichtig dabei: Diese Rechnung der Kämmerei unterstellt, dass die Grundsteuerreform wie vorgesehen „aufkommensneutral“ bleibt, die Kommunen also nicht mehr oder weniger einnehmen als zuvor. Wie viel jeder einzelne letztlich zahlen muss, ergibt sich aus dem vom Finanzamt individuell festgesetzten Grundsteuermessbetrag, auf den ein Hebesatz angewendet wird, den der Stadtrat noch neu festlegen muss. In Duisburg hatte der Rat den Hebesatz 2023 von 855 auf 845 Prozentpunkte gesenkt. Er ist aber immer noch deutlich höher als in den meisten anderen NRW-Städten und -Gemeinden: Der Mittelwert der Grundsteuer B-Hebesätze lag laut Bund der Steuerzahler 2023 bei 577 Prozentpunkten.
Damit das Grundsteueraufkommen in Duisburg auf dem gleichen Niveau bleibt, müsste der Hebesatz ab 2025 auf 1009 Prozentpunkte steigen, hat die Kämmerei berechnet. Das würde den Ärger, den es ohnehin schon um die Reform gibt, noch deutlich vergrößern. Bliebe der Hebesatz unverändert, ginge das zulasten einer der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt: Sie müsste nach eigenen Berechnungen jährlich auf 40 Millionen Euro aus der Grundsteuer verzichten.
Andere Bundesländer haben Bemessungsgrundlage frühzeitig geändert
Die Alternative: Man ändert die Bemessungsgrundlagen, um die Gewerbeimmobilien weniger stark zu entlasten und die Wohnimmobilien weniger stark zu belasten. Einige Bundesländer wie Sachsen und das Saarland haben das auf Grundlage von Probeberechnungen frühzeitig umgesetzt, während NRW festhielt am „Scholz-Modell“ – diese Berechnungsgrundlage entwickelte das Bundesfinanzministerium unter der Leitung des heutigen Bundeskanzlers.
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„Für eine gleichmäßigere Verteilung auf die Steuerzahler müssten die Messbeträge für Geschäftsgrundstücke verdoppelt werden“, erläutert Duisburgs Kämmerer Murrack. Mit dieser Stellschraube, so der Stadtdirektor, „könnte das Grundsteueraufkommen auch in Duisburg insgesamt bei unverändertem Hebesatz erhalten werden, wobei die Eigentümer von gewerblichen Grundstücken dennoch moderat entlastet würden.“
Klagen gegen die Reform haben in NRW gute Aussichten auf Erfolg
Wie geht es nun weiter? Wahrscheinlich werden NRW-Landesregierung und Landtag wohl abwarten, wie Klagen gegen die Grundsteuerreform beschieden werden, die Steuerzahlerbund und Haus & Grund bei den Finanzgerichten Düsseldorf und Köln eingereicht haben. Das vermutet der Duisburger SPD-Landtagsabgeordnete Frank Börner, der dem zuständigen Kommunalausschuss des Landtages angehört: „Bevor es keine Rechtssicherheit gibt, macht es wenig Sinn, etwas zu ändern.“
Gut möglich, dass die Gerichte die Berechnungsgrundlage in NRW kippen: In Rheinland-Pfalz, das auch nach dem „Scholz-Modell“ verfährt, hat das Finanzgericht nicht nur erhebliche Bedenken in den verhandelten Einzelfällen, sondern grundsätzlich an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer-Regeln geäußert.
In keinem Fall dürften die finanziellen Folgen der Reform bei den Kommunen abgeladen werden, betont Frank Börner: „Wenn die NRW-Landesregierung das so umsetzt, muss sie das Defizit ausgleichen.“