Duisburg. Gegen neue Grundsteuerbescheide für ihre Immobilien wehren sich viele Duisburger per Widerspruch. Diese Zahlen nennt das NRW-Finanzministerium.

Tausende die Duisburger wehren sich gegen die Neubewertung ihrer Immobilien für die neue Grundsteuer. Gegen die Feststellungsbescheide für den Grundsteuerwert haben in Duisburg 17.300 Immobilienbesitzer Widerspruch eingelegt, 8900 wehren sich gegen den Grundsteuer-Messbetrag, den die drei Finanzämter nach der Abgabe der Grundsteuer-Erklärung neu festgesetzt haben.

Diese Zahlen gehen aus einer Antwort des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalens auf eine Anfrage von Dietmar Brockes (FDP) hervor. Der niederrheinische Landtagsabgeordnete hatte nach der Entwicklung der Einsprüche zur Grundsteuer in Duisburg gefragt. Die Reform der Abgabe war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht in Gang gekommen, die Frist zur Abgabe endete am 31. Januar 2023.

Keine Erklärung: Finanzämter schätzen rund 7500 Immobilien in Duisburg

Rund 88 Prozent der Grundsteuerpflichtigten hatte zum Fristende die Erklärung abgegeben. Sie hatte im Vorfeld für viel Ärger gesorgt, weil die Finanzämter dazu zunächst nur das Online-Steuerportal Elster zur Verfügung gestellt haben. Erst nach viel Kritik lenkte die Finanzverwaltung ein und gab auch Papierbögen heraus.

Insgesamt 133.000 Bescheide mussten die Finanzämter Duisburg-Hamborn (44.500), Duisburg-Süd (42.400) und Duisburg-West 46.000) ausstellen. Weil die Besitzer ihre Erklärung nicht abgegeben haben, mussten die Werte für rund 7500 Immobilien geschätzt werden, rund 3000 in Hamborn, 1500 in Duisburg-Süd und 3000 im Stadtwesten, teilt das Ministerium mit. Trotz Schätzung sind die Eigentümer verpflichtet, eine Erklärung abzugeben.

Grundsteuerwert: Die meisten Einsprüche aus dem Duisburger Süden

Einsprüche gegen die Feststellung des Gundsteuerwertes gibt es in rund 5400 Fällen in Hamborn (14,2% der Fälle), in 5700 Fällen in Süd (16,1%) und in 6200 Fällen (15,0%) im Westen. Einsprüche zum Grundsteuerwertfeststellungsbescheid gibt es in 2000 Fällen aus Hamborn (5,3%), 3200 (9,0%) sind es im Stadtsüeden und 3700 (9,1%) Einsprüche im Westen. Zum Vergleich: Landesweit gibt es 726.000 (12,6%) Einsprüche zum Grundsteuerwertbescheid und 348.000 (6,2%) Einsprüche zum Grundsteuermessbetrag.

Weil auch in NRW ein erstes Klageverfahren gegen einen neuen Grundsteuerbescheid anhängig ist, fürchtet nicht nur die FDP im Landtag eine Klagewelle, die den Arbeitsaufwand in den Finanzämtern noch weiter anwachsen lässt.

Neuer Hebesatz muss vom Rat der Stadt noch beschlossen werden

Die Liberalen fordern NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) deshalb auf, strittige Steuerbescheide ruhend zu stellen und einem gerichtlichen Musterverfahren zuzustimmen. Dazu haben sich andere Bundesländer bereits entschieden. In Rheinland-Pfalz hat das Finanzgericht bereits zwei Einsprüchen stattgegeben und den Bescheid bis zur höchstrichterlichen Entscheidung durch den Bundesfinanzhof ausgesetzt.

Die bisher erteilten Bescheide lassen noch keinen Rückschluss auf die Höhe der ab 2025 zu entrichtenden neuen Grundsteuer zu, betonen die Finanzämter: „Ihre Höhe ergibt sich nicht aus einer Multiplikation mit dem bisherigen Hebesatz.“ Den musst der Rat für jede Kommune individuell festsetzen. Im Laufe des Jahres soll es dazu eine Empfehlung des Ministeriums geben. Politisches Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer insgesamt aufkommensneutral zu gestalten.

Akutell liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B bei 845 Prozentpunkten, damit liegt Duisburg landesweit in der Spitzengruppe. Mitte der 2010er Jahre war die Abgabe kräftig erhöht worden, um mit den Einnahmen den städtischen Haushalt zu sanieren. Nachdem die Stadt mehrere Jahre in Folge einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt hatte, konnte der Grundsteuer-Hebesatz im Jahr 2023 erstmals wieder leicht gesenkt werden.

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  • Wenngleich das Gesamtvolumen der Grundsteuer nicht steigt, wird sich doch für viele Immobilienbesitzer der zahlende Betrag ändern.
  • Durch die Reform soll die bisherige Ungleichheit in der Bewertung zwischen alten und neueren Immobilien beseitigt werden. Deshalb werden tendenziell die Besitzer von Alt-Immobilien stärker zur Kasse gebeten.
  • Die Verwendung der teilweise veralteten Einheitswerte für vor 1964 errichtete Immobilien in den alten und den Werten der ehemaligen DDR waren ein Grund dafür, dass das Bundesverfassungsgericht die Bemessungsgrundlage 2018 für verfassungswidrig erklärte und eine Neuberechnung anordnete.