Duisburg. Ein Duisburger Lehrer ist sauer auf einen Kontrolleur in der Bahn 903. Er spricht von einer schlimmen verbalen Entgleisung. Die Reaktion der DVG.
Er sieht die Frau jeden Tag in der Straßenbahn auf dem Weg zur Arbeit. So auch an diesem Dienstagmorgen, als der Lehrer an einer Berufsschule in Hamborn an der Hochfelder Haltestelle Platanenhof in die 903 steigt. Am Duisburger Hauptbahnhof, erzählt der 48-Jährige, steigen Kontrolleure in die Bahn. Zwischen Duissern und der Haltestelle „Auf dem Damm“ in Meiderich werden auch er und die Frau überprüft. Es ist mittlerweile 7 Uhr. Was aus seiner Sicht folgt, regt den Duisburger maßlos auf.
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„Die Frau ist ganz offensichtlich stark geistig behindert und hatte neben ihrem Ticket eine Kopie ihres Lichtbildausweises dabei. Die hat dem Kontrolleur aber nicht gereicht“, so der Lehrer. „Ich konnte das nicht verstehen und habe ihn gebeten, es einfach gut sein zu lassen. Denn die Frau war sichtlich nervös, total eingeschüchtert und konnte sich eben auch nicht artikulieren.“
Lehrer aus Duisburg sauer auf DVG-Kontrolleur in der 903
Doch der Ticketprüfer habe sich nicht abbringen lassen. „Ich bin noch zu seinen Kollegen gegangen, aber er wollte die Frau unbedingt als Schwarzfahrerin aufschreiben“, sagt der 48-Jährige. „Der Kontrolleur hat ihr dann noch versucht zu erklären, was sie jetzt tun muss. Es war nur ganz klar, dass sie nichts davon verstanden hat.“
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Der Lehrer schreibt sich die Dienstnummer auf, um sich bei der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) über den Ticketprüfer zu beschweren. Die Situation sei daraufhin eskaliert: „Ich solle mich nicht in seinen Job einmischen“, berichtet der Duisburger. „Außerdem fing er mich plötzlich an zu duzen.“ Im weiteren Wortgefecht habe der Kontrolleur, so der Lehrer, ihm noch folgenden Satz entgegengeschleudert: „Ich hoffe, du wirst vom Auto überfahren, wenn du aus der Bahn steigst.“
Frau muss nichts zahlen
Der 48-Jährige ist noch lange sprachlos, ruft dann nachmittags die DVG-Kunden-Hotline und schildert den gesamten Vorfall aus seiner Sicht. „Ich hatte eine sehr nette Dame am Telefon. Sie war glaubwürdig bestürzt und wollte das Schwarzfahrer-Ticket so schnell wie möglich ausfindig machen und stornieren.“
Die Redaktion fragt bei der DVG nach: Wird sich die Verkehrsgesellschaft in diesem offenbar besonders gelagerten Fall nachträglich kulant zeigen? Ja, versichert DVG-Sprecherin Kathrin Naß. Die kontrollierte Frau aus der Bahn müsse nichts zahlen. Sie werde darüber umgehend informiert.
DVG: Ausweiskopie zum Ticket genügt nicht
Naß betont aber: „Laut Beförderungsbedingungen sind personenbezogene Tickets nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild gültig. Die Kopie eines Lichtbildausweises genügt nicht.“ Der Grund: Eine Ausweiskopie beinhalte nicht die gleichen Fälschungssicherheitsmerkmale wie ein Original.
Werde ein amtlicher Ausweis im DVG-Kundencenter nachgereicht, könne das sogenannte Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) von 60 Euro aber auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro reduziert werden. Dies sei gesetzlich geregelt.
Darüber hinaus will die DVG den Vorfall mit dem Kontrolleur prüfen, sich ansonsten zu dessen Verhalten und Aussagen aber keine Stellung beziehen. „Zu internen Vorgängen, die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit personenbezogene Daten betreffen, können wir uns nicht äußern“, sagt die Sprecherin. Nur so viel: „Deeskalationstrainings sind Bestandteil der Ausbildung beim Ticketprüfpersonal“, sagt Naß.