Duisburg. Geheimniskrämerei um die Schülerzahlen der Schulen in Duisburg: Warum jetzt geprüft wird, ob die Ratsvertreter damit arbeiten dürfen.

Ihr Unverständnis war ihr deutlich anzumerken: Warum bekommen die Politikerinnen und Politiker des Schulausschusses in Duisburg keine aktuellen Schülerzahlen mehr, fragte Ratsfrau Barbara Laakmann (Die Linke) im letzten Schulausschuss.

Um fundiert arbeiten zu können, brauche es mindestens eine statistische Übersicht, die die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler jeder Schule nennt sowie ihre Zahl und Züge pro Jahrgang, begründete die ehemalige Schulleiterin.

Schülerzahlen in Duisburg: Amt für Schulische Bildung gibt sie nur punktuell heraus

Dezernentin Astrid Neese verwies darauf, dass rechtlich an die Herausgabe der Zahlen schulplanerische Überlegungen geknüpft seien und Ralph Kalveram vom Amt für Schulische Bildung sagte, dass er per Unterschrift habe erklären müssen, dass er Zahlen ohne Anlass nicht weiter geben dürfe. Im Rahmen des Schulentwicklungsplans für Grundschulen sei das im vergangenen Jahr zum Teil möglich gewesen. Ein SEP für weiterführende Schulen ist in Arbeit.

Auf Nachfrage erklärt das Schulamt, dass die jährlich erscheinende amtliche Schulstatistik von IT.NRW auch schulscharfe Daten beinhalte. Das Schulministerium habe aber mit Verweis auf den Datenschutz „die Möglichkeiten der Veröffentlichung dieser einzelschulischen Daten eingeschränkt“, schreibt eine Sprecherin der Stadt. Sie dürften nur im Kontext der Schulentwicklungsplanung (SEP) verwendet werden. Aktuell werde geprüft, „ob bereits das Steuerungsinteresse von politischen Mandatsträgern im Bildungsbereich an den ungerundeten Schuldaten einer Nutzung im Sinne der SEP entspricht“.

Schulministerium: Bei Zahlen auf den Datenschutz achten

Auf eine parallele Nachfrage im Schulministerium erklärte ein Sprecher: „Warum das Amt für schulische Bildung der Stadt Duisburg die Auffassung vertritt, dem dortigen Schulausschuss keine aktuellen Schülerzahlen nennen zu dürfen, kann im Schulministerium ohne Kenntnis der genauen Begründung nicht nachvollzogen werden.“

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Grundsätzlich erlaube das Schulgesetz den Kommunen, als Schulträger amtliche Schuldaten ihrer Schulen zu übermitteln. Wenn die Kommunen diese Zahlen weitergeben wollen, müsse auf den Datenschutz geachtet werden, „vor allem bei Daten, aus denen sich Rückschlüsse auf einzelne Personen ziehen lassen“.

Aus Sicht des Schulministeriums gebe es keine grundsätzlichen rechtlichen Bedenken, die amtlichen Schuldaten über die Schülerinnen und Schüler auch an andere kommunale Stellen zu übermitteln. Ob auch Ausschüsse einen Anspruch auf die Daten haben, müsse kommunal(-verfassungs-)rechtlich beurteilt werden.

Wie gut, dass der Ausschuss aus der Anfrage der Linken einen Prüfantrag gemacht hat.

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