Bochum/Duisburg. Ein Teenager aus Rotterdam rast vor der Polizei davon, als diese ihn auf der Autobahn in Duisburg anhalten will. Wie die Flucht in Bochum endete.
Ein 16 Jahre junger Autofahrer hat sich Dienstagnacht auf der A40 eine Verfolgungsjagd mit der Polizei von Duisburg bis nach Bochum geliefert. Die Flucht des niederländischen Jugendlichen endete mit einem Unfall in der Bochumer Innenstadt. Das hat das Bochumer Präsidium am Dienstag berichtet. Möglicherweise handelt es sich um den Fall eines „Crash Kids“.
Der Autofahrer – er soll in Rotterdam wohnen – hatte Gas gegeben, um sich in Duisburg einer Polizeikontrolle zu entziehen. Er war Polizisten um 1.40 Uhr auf der A40 im Bereich des Autobahnkreuzes Duisburg (A40/A59) in dem Toyota C-HR Wagen mit niederländischen Kennzeichen aufgefallen: Der Jugendliche wirkte auch auf den ersten Blick zu jung, um allein ein Auto führen zu dürfen.
Auf Anhaltesignale reagierte der 16-Jährige nicht, stattdessen soll er das Auto stark beschleunigt haben. Er flüchtete auf der Autobahn in Richtung Dortmund, die Beamten nahmen die Verfolgung auf.
Crash-Kid? Autofahrer (16) rast über die A40 – und rammt in Bochum zwei Ampelmasten
Erst an der Abfahrt „Bochum Ruhrstadion“ verließ der junge Fahrer laut Polizei den Ruhrschnellweg in Richtung Innenstadt. Im Bereich Nordring/Castroper Straße prallte der Toyota gegen einen Ampelmast. Nach dieser ersten Kollision sei der Jugendliche mit hoher Geschwindigkeit weiter gefahren. 50 Meter weiter stadtauswärts prallte er mit dem Wagen erneut gegen einen Ampelmast. Danach setzte er seine Flucht zu Fuß fort.
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Die Beamten konnten ihn kurz darauf stellen. Der 16-Jährige ist nach Angaben der Polizei unverletzt geblieben. Das stark beschädigte Auto war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.
Ersten Ermittlungen zufolge besteht der Verdacht, dass der Fluchtwagen gestohlen worden war. Jugendliche, die Autos klauen, um diese zu Schrott zu fahren, werden auch als „Crash Kids“ bezeichnet. Möglicherweise handelt es sich hier um einen solchen Fall. Der 16-Jährige sei ein niederländischer Staatsangehöriger, sagte ein Polizeisprecher. Eine Fahrerlaubnis habe er nicht. (Auch in den Niederlanden ist das begleitete Fahren zwar mit 16 Jahren erlaubt, alleine darf man einen Pkw aber ebenfalls erst mit 18 Jahren führen.)
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Die Polizei informierte die Erziehungsberechtigen des Rotterdamers. Das Bochumer Verkehrskommissariat hat die Ermittlungen aufgenommen. (pw)