Duisburg. Antisemitisch, islamistisch: Flyer von „Realität Islam“ wurden in Duisburg verteilt. Jetzt liegt die Bewertung der Staatsanwaltschaft vor.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat die Aufnahme von Ermittlungen wegen der islamistischen Flyer abgelehnt, die kürzlich in Duisburg verteilt wurden. Damit wird es keine Konsequenzen geben für „Realität Islam“, den Urheber der Flugblätter – obwohl es sich nach Ansicht von NRW-Innenminister Herbert Reul um eine Nachfolgeorganisation einer in Deutschland verbotenen Islamismus-Gruppierung handelt.

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„Die rechtliche Bewertung hat ergeben, dass hier kein Anfangsverdacht einer Straftat angenommen wird“, teilt die Duisburger Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Und weiter: „Das Verfahren wurde deshalb mangels Strafbarkeit eingestellt.“ Die islamistischen Flugblätter sind damit als legal zu bewerten. Dafür gibt es laut Staatsanwaltschaft mehrere Gründe.

Islamismus-Flyer in Duisburg legal: So begründet die Staatsanwaltschaft das

Geprüft wurde die Strafbarkeit der Flyer wegen Verunglimpfung des Staates Israels und seiner Symbole, Volksverhetzung sowie Belohnung und Billigung von Straftaten. Keiner dieser Straftatbestände, wie sie klassischerweise bei islamistischen Vergehen in Betracht kommen, ist laut Staatsanwaltschaft erfüllt.

„Der Flyer erfüllt nicht, dass Völkermord gebilligt, geleugnet oder verharmlost wird“, heißt es aus der Duisburger Staatsanwaltschaft. „Es wird nicht gesagt, dass Israel angegriffen werden soll.“ Auch würden die Hamas oder ihre Terrorangriffe nicht gebilligt.

Strategie von „Realität Islam“: nicht offen islamistisch agieren

Damit scheint die Strategie von „Realität Islam“ aufzugehen: Laut NRW-Verfassungsschutz zielt die Organisation „darauf ab, offen erkennbare Bezüge zum Islamismus zu vermeiden“. So wird in den Duisburger Flugblättern zwar implizit das Existenzrecht Israels infrage gestellt, etwa durch die konsequente Verwendung des Ausdrucks „sogenannter Staat Israel“. Aber eben nicht explizit. Damit sind der Staatsanwaltschaft die Hände gebunden: „Es ist keine Straftat, das Wort Israel in Anführungszeichen zu setzen.“

Es ist keine Straftat, das Wort Israel in Anführungszeichen zu setzen.
Staatsanwaltschaft Duisburg

Ende November waren in Duisburg sowie bundesweit Flugblätter verteilt worden, die zum Widerstand aufrufen gegen das, was die Islamisten von „Realität Islam“ als „Meinungsdiktat“ darstellen: die von ihnen kritisierte Staatsräson Deutschlands, zu der laut Bundesregierung das Existenzrecht und die Sicherheit Israels gehören.

Im Flyer sowie im dazugehörigen Propagandavideo wird der Verteidigungskrieg Israels gegen die palästinensische Terrororganisation Hamas als „mörderisches Verbrechen an den Menschen in Palästina“ bezeichnet. Der vorangegangene Anschlag der Hamas, die am 7. Oktober mehr als 1000 Israelis getötet hatte, wird nicht erwähnt.

Bei der islamistischen Demo in Essen Anfang November wurde ein Kalifat in Deutschland gefordert. Für Kalifat und Scharia ist auch „Realität Islam“, die Gruppierung hinter den islamistischen Flyern in Duisburg.
Bei der islamistischen Demo in Essen Anfang November wurde ein Kalifat in Deutschland gefordert. Für Kalifat und Scharia ist auch „Realität Islam“, die Gruppierung hinter den islamistischen Flyern in Duisburg. © FUNKE Foto Services | Vladimir Wegener

„Realität Islam“ steht laut Verfassungsschutzbericht 2022 ideologisch der in Deutschland verbotenen Organisation „Hizb ut-Tahrir“ (HuT) nahe. Die HuT fordert die Einführung von Scharia und Kalifatstaat und gilt als antisemitisch.