Duisburg-Wanheimerort. Immer mehr Discounter überwachen ihre Parkplätze: Wer zu lange vor Ort parkt, dem droht ein Knöllchen. Aber nicht jedes ist zulässig.
„90 Minuten kostenfreie Parkzeit, 35 Euro bei Überschreitung“ – so ist es auf dem Schild zu lesen, das vor kurzem an der Zufahrt des Lidl-Parkplatzes in Duisburg-Wanheimerort aufgestellt wurde. Die Beschränkung gilt 24/7, also auch samstags und sonntags und in der Nacht. Kontrolliert werden die Autofahrer durch eine automatische Parkzeitmessung, die eine Firma aus München durchführt. Lkw sind inzwischen komplett verboten.
Mit der Überwachung steht Lidl nicht alleine da. Auch Kunden anderer Supermärkte, zum Beispiel Netto in Großenbaum, dürfen nur noch für die Dauer des jeweiligen Einkaufs auf dem markteigenen Parkplatz parken.
Knöllchen für Falschparker: Wieso hat sich Lidl für die Maßnahme entschieden?
„Es ist uns wichtig, unseren Kunden während der gesamten Öffnungszeit ausreichend Parkmöglichkeiten zu bieten“, erklärt eine Lidl-Sprecherin auf Nachfrage. Leider würden die Parkplätze des Supermarktes immer wieder durch Fremdparker blockiert. „Deswegen halten wir entsprechend gekennzeichnete Parkplätze frei.“ In Duisburg gibt es insgesamt 16 Lidl-Filialen, an sieben wurde eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt.
Wie werden die Parkzeiten kontrolliert?
Zur Kontrolle der Parkzeit gibt es verschiedene Methoden. So können sich zum Beispiel Sensoren im Boden befinden, die registrieren, wie lange ein Auto an einer Stelle steht. Manchmal (wie bei Lidl an der Großenbaumer Allee im Süden der Stadt) müssen Autofahrer eine Parkscheibe auslegen.
Bei Lidl in Wanheimerort wurden hingegen Kameras an den Zufahrten installiert. Diese würden die Kennzeichen der einfahrenden Fahrzeuge erfassen und sie mit einem Zeitstempel versehen, erklärt die Lidl-Sprecherin.
Bei der Ausfahrt würden die Kennzeichen dann wieder gescannt und die Uhrzeit dokumentiert. Auf diese Weise könne die genaue Parkdauer errechnet werden. Eine Parkscheibe benötigen zumindest die Kunden in Wanheimerort also nicht.
Die erlaubte Parkdauer sei dabei stets „individuell an die örtlichen Gegebenheiten der Filiale angepasst“, sagt Lidl. Ziel sei es immer, „die kundenfreundlichste Lösung umzusetzen“. An der Düsseldorfer Straße dürfen Kunden höchstens 90 Minuten parken.
Was passiert, wenn die erlaubte Parkdauer überschritten wird?
Wenn es zu einer „deutlichen Überschreitung der Höchstparkdauer“ komme, erhielten Falschparker per Post eine Zahlungsaufforderung, erklärt Lidl. Dabei werde der Discounter nicht selbst aktiv. „Die vollständige Abwicklung erfolgt ausschließlich durch den Dienstleister und erfüllt alle datenschutzrechtlichen Vorgaben.“ Lidl profitiere auch nicht von dem Verwarnungsgeld. Tatsächlich verpachtet der Discounter seinen Parkraum an einen Dienstleister, der sich um alle weiteren Formalitäten kümmert.
Wie viel kostet es, wenn ich zu lange geparkt habe?
In Wanheimerort werden 35 Euro fällig, an anderen Standorten ist es teils weniger. Lidl erklärt, die Beträge seien dem öffentlichen Verkehr angepasst.
Welche Strafen sind angemessen?
Tatsächlich, so erklärt die Verbraucherzentrale, könne es auf privaten Parkplätzen teurer werden als im öffentlichen Parkraum. „Allerdings müssen die Strafen angemessen bleiben. Was das genau bedeutet, muss bei einem Streit im Einzelfall von einem Gericht entschieden werden.“
Grob orientieren könne man sich an der Höhe der Bußgelder, die im öffentlichen Verkehrsraum verlangt werden könnten. „Für einfache Parkverstöße fallen hier Bußgelder von 25 Euro an.“
Auf privaten Parkplätzen wäre aber teilweise auch eine höhere Strafe möglich. „Ein erhöhtes Entgelt von 30 Euro als Untergrenze wird vom Bundesgerichtshof als zulässig angesehen.“
Wem die Forderung zu hoch vorkomme, solle sie mit dem aktuellen Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung vergleichen. „Wenn es deutlich teurer ist, sollte man dagegen vorgehen.“
Sind Knöllchen auf dem Supermarkt-Parkplatz überhaupt erlaubt?
Ja. Denn das Grundstück, auf dem sich ein Supermarkt-Parkplatz befindet, sei Privatbesitz, erklärt die Verbraucherzentrale. „Insofern können Supermärkte ihre Parkplätze kostenpflichtig oder kostenfrei anbieten. Die Nutzungsbedingungen für den Supermarkt-Parkplatz können sie dabei selbst aufstellen.“ Auch die Verpachtung des Grundstückes an sogenannte „Parkraumbewirtschafter“ ist grundsätzlich möglich.
Muss ich immer zahlen, wenn ich eine Zahlungsaufforderung erhalten habe?
Wichtig ist, dass Parkverstöße auf einem Privatgrundstück nicht nach der Straßenverkehrsordnung geahndet werden, sondern juristisch als Vertragsstrafe gelten. „Voraussetzung dafür ist, dass Kunden und Supermärkte einen wirksamen Vertrag über das Parken geschlossen haben“, sagt die Verbraucherzentrale.
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Konkret bedeutet das: Der Supermarkt stellt den Parkraum zur Verfügung, der Kunde nimmt das Angebot an, indem er sein Fahrzeug auf dem Parkplatz abstellt. „Somit kommt ein wirksamer Vertrag zwischen dem Parkenden und den Parkplatzbetreibern zustande. Da das Parken nur für eine bestimmte Zeit gestattet ist, können Verstöße geahndet werden.“
Entscheidend für die Vertragsstrafe sei es allerdings, dass die Park- bzw. Nutzungsbedingungen den Parkenden bekannt seien und damit auch „wissentlich akzeptiert werden konnten“. Parkende müssten also die Möglichkeit haben, die Regeln für das Parken zu kennen. „Dazu müssen die Parkbedingungen beim jeweiligen Supermarkt-Parkplatz durch Aushänge deutlich erkennbar sein.“ Versteckte Schilder am Rand des Parkplatzes reichten in der Regel nicht aus.