Duisburg. Nur 20 Minuten parkt eine Kundin bei Lidl. Trotzdem kassiert sie ein Knöllchen, weil die Sensoren ihr Auto melden. Warum das jeden treffen kann.
Für ihren Einkauf bei Lidl in Großenbaum soll eine Duisburgerin 24,90 Euro Strafe zahlen – sie habe zu lange mit ihrem Auto auf dem Parkplatz gestanden. Die Kundin aber sagt: Nach 20 Minuten war sie wieder weg. Hinter dem Fall steckt ein Problem, das alle Autofahrer betrifft.
Knöllchen für 20 Minuten Parken bei Lidl: Duisburgerin kritisiert „Abzocke“
Die Buchholzerin, die ihren Namen nicht nennen möchte, ist nicht die Erste, die sich über Strafzettel auf von Privatunternehmen kontrollierten Parkplätzen ärgert. Sie ist sogar richtig angefressen, empfindet das Knöllchen mit der damit verbundenen Zahlungsaufforderung als „reine Abzocke“.
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Im Juli parkt sie ihren Pkw auf dem Lidl-Kundenparkplatz der Großenbaumer Filiale. Der Parkplatz wird vom Düsseldorfer Unternehmen Safer Place Deutschland kontrolliert, das auch für zahlreiche weitere Supermarktbetreiber die Parkplätze überwacht.
Safer Place, wie auch andere Unternehmen der Branche, kontrolliert die Stellplätze auf dem jeweiligen Grundstück mittels Sensoren. Durch das Scannen der Fahrzeuge wird deren Ankunft- und Abfahrtzeit festgestellt – nach Unternehmensangaben „sekundengenau“. Bei Überschreitung der zulässigen Parkzeit gibt’s ein Knöllchen.
Die Duisburgerin versichert, die Parkzeit an dem betreffenden Morgen bei weitem nicht überschritten zu haben, sie habe ihren Einkauf schnell erledigt und nur 20 Minuten auf dem Lidl-Parkplatz an der Großenbaumer Allee gestanden. Umso erstaunter ist sie, als sie bei ihrer Rückkehr bereits einen Strafzettel über 24,90 Euro an ihrer Frontscheibe entdeckt.
Safer Place: Duisburgerin habe mit ihrem Auto zwei Parkplätze blockiert
Auf Anfrage bei Safer Place erhält sie die Antwort, dass sie ihr Auto nicht korrekt abgestellt habe. Auch das „übermittelt Daten, die auf eine Zeitüberschreitung schließen lassen.“ Da aufgrund der empfangenen Sensor-Signale das Gegenteil nicht zu beweisen sei, sehe das mit der Parkplatzüberwachung betraute Unternehmen keine Möglichkeit, den Strafbetrag zu erlassen. Die Kundin kommentiert: „Demnächst werde ich wohl einen Zollstock beim Parken zu Hilfe nehmen müssen.“
Safer Place bezeichnet die Vertragsstrafen als kulant, Einsprüche würden ernstgenommen und bei geringer Zeitüberschreitung der Kassenzettel überprüft. Wenn die Parkzeit im Verhältnis zum Einkauf stehe, werde die Strafzahlung storniert. Im vorliegenden Fall habe die Kundin eine zweite Parkbucht mit belegt, die weiteren Kunden damit nicht mehr zur Verfügung stand. Zu befürchten sei, „dass sich weitere Fahrzeugführer dem Verhalten anpassen und somit weitere Parkflächen blockieren“.
Die Duisburger Lidl-Kundin hat dazu eine klare Meinung: „Das ist doch reine Abzocke, sowas kann doch nicht richtig sein!“ Auch die Schilderung des Vorfalls bei der Polizei brachte kein Ergebnis, die ist nämlich nur für den öffentlichen Parkraum zuständig.
Da die 56-Jährige nach Lage der Dinge keine Chance sah, gegen den Strafzettel des Privatunternehmens vorzugehen, überwies sie den geforderten Betrag an „Safer Place“. „Mir war die Überwachung durch die Sensoren gar nicht bewusst, ich hatte davon überhaupt keine Ahnung.“
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Unangenehme Erfahrungen mit dem System der privaten Überwachungsfirmen hat nicht nur die Buchholzer Supermarktkundin gemacht. Davon zeugen zahlreiche Beschwerden im Netz, die übereinstimmend berichten, dass Mitarbeiter der Parkplatzbetreiber schon wenige Minuten nach Überschreitung der Parkzeit vor Ort sind und Strafzettel anbringen.
Lidl: Einspruch gegen Knöllchen ist möglich
In der Zwischenzeit wurde laut „Safer Place“ die Parkzeit auf dem Lidl-Gelände von 60 auf 90 Minuten erhöht; das große Banner am Parkplatzeingang wirbt allerdings immer noch mit „1 Stunde freies Parken“. Dafür werden bei einer Überschreitung der jetzt zulässigen 90 Minuten nun 29,90 Euro fällig.
Der verärgerten Buchholzerin macht das Düsseldorfer Unternehmen das Angebot, den Fall noch einmal zu prüfen und zu diesem Zweck mit Lidl in Kontakt zu treten. Eine Lidl-Sprecherin macht auf Anfrage unserer Redaktion hin Hoffnung: Die Kundin könne „mithilfe ihres Lidl-Kassenzettels dem Dienstleister gegenüber nachwiesen, wann sie in der Filiale eingekauft hat.“
>> PARKEN BEIM SUPERMARKT: DAS SAGT DER BUNDESGERICHTSHOF
- Durch das Abstellen eines Pkw auf einem von einer Fremdfirma kontrollierten Parkplatz kommt laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs ein Vertrag zwischen Betreiber und Parkflächennutzer zustande.
- Voraussetzung ist, dass die Regeln deutlich sichtbar auf dem Parkareal ausgehängt sind. Ein Knöllchen ist somit nicht als Ordnungsgeld im üblichen Sinne zu betrachten, sondern als Vertragsstrafe.
- Gedacht ist das sensorenüberwachte Parken, um Langzeitparken und das Blockieren der Kundenparkplätze zu verhindern.