Duisburg. Erst soll ein Duisserner sich unsittlich einem Kind gezeigt haben. Dann soll er sich mit der Polizei angelegt haben. Ein Fall fürs Amtsgericht.

Wegen Widerstands und Beleidigung stand ein 43-jähriger Mann aus Duissern nun vor dem Amtsgericht Duisburg: Am 20. Mai 2022 hatte er sich reichlich alkoholisiert mit Ordnungshütern angelegt, als die ihn wegen eines Falles von Exhibitionismus sprechen wollten. Der Angeklagte soll versucht haben, seine Wohnungstür mit Gewalt zu schließen, sich gegen seine Festnahme gesperrt und die Polizisten als „Pädophile“ und Kinderschänder beschimpft haben.

Im Eingangsbereich seines Hauses soll der 43-Jährige sich zuvor vor einer Minderjährigen entblößt haben. Deren Vater rief die Polizei.

Da der Angeklagte sich alles andere als kooperativ verhalten haben soll, endete das in Handfesseln. Der Exhibitionismus spielte in dem Strafbefehl, der dem Mann schließlich ins Haus flatterte, keine Rolle mehr. Doch die verbliebenen Vorwürfe bestritt der Angeklagte und wollte die vergleichsweise milden 400 Euro nicht zahlen.

Angeklagter sprach von Verschwörung der „Duissern-Gang“

Die Sache mit dem Mädchen gab der 43-Jährige dafür zu. „Das ist mir sehr peinlich. Aber ich bin provoziert worden.“ Und das sei auch nicht vor der Haustür, sondern an einem Stromkasten um die Ecke gewesen. Gegenüber der Polizei habe er sich kooperativ verhalten. Er behauptete: „Ich wollte doch nur meinen Ausweis holen. Als ich mich abwandte, wurde ich angegriffen.“ Und zwar zunächst vom Vater des Mädchens, dem er sich in unsittlicher Weise gezeigt hatte. Die Polizisten hätten ihm aber nicht geholfen. „Die haben gemeinsame Sache gemacht. Das war die Duissern-Gang.“

Zur Tatzeit um 16.15 Uhr hatte der Angeklagte mehr als zwei Promille Alkohol im Blut gehabt. Da war es nicht wirklich verwunderlich, dass die Polizisten sich an einen anderen Verlauf des Einsatzes erinnerten. Als der Angeklagte erkannte, wer da vor seiner Tür stand, habe er diese wieder zudrücken wollen. Was die Beamten gerade noch verhindern konnten. Schließlich habe man den Mann, der üble Schmähungen ausstieß, zu Boden bringen und fesseln müssen.

Es blieb bei 400 Euro Geldstrafe

Der Strafrichter sah keine Notwendigkeit an dem Strafbefehl etwas zu ändern. Es blieb bei 400 Euro (40 Tagessätze zu je zehn Euro). Zu Gunsten des Angeklagten konnte dabei nicht ausgeschlossen werden, dass er zur Tatzeit alkoholbedingt nicht ganz schuldfähig war.

Bei der Höhe des Tagessatzes berücksichtigte der Richter, dass der 43-Jährige von Bürgergeld lebt. Der Angeklagte hatte das so umschrieben: „Ich bin arbeitslos. Leider tue ich mich schwer in der Gesellschaft.“