Duisburg. Wegen Betruges stand ein Installateur (34) vor Gericht. In Duisburg und Umgebung bestellte er Materialien für Schwarzarbeit auf fremde Rechnung.

Handwerk hat bekanntlich goldenen Boden. Damit lässt sich, jedenfalls im Idealfall, viel Geld verdienen. Erst recht, wenn man die Einnahmen nicht versteuert. Und noch mehr, wenn man das Material auf Rechnung von Firmen kauft, für die man mal gearbeitet hat oder sie sonst woher kennt. Genau darum ging es in einem Verfahren gegen einen 34 Jahre alten Installateur vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

2020 und 2021 hatte er in Duisburg und Umgebung über diverse Großhändler Gasthermen, Durchlauferhitzer, Heizkörper und alles, was man sonst noch für den Einbau entsprechenden Geräts benötigt, bei Firmen bestellt, die regelmäßig andere Handwerksunternehmen beliefern.

Dabei tat er so, als bestelle er für Unternehmen. Bei einem arbeitete er, zumindest zu Beginn des Tatzeitraums, tatsächlich. Für andere, hatte er mal gearbeitet oder wusste, dass die angeblichen Besteller ein Kundenkonto bei der Lieferfirma hatten.

Handwerker-Prozess: Angeklagter sieht sich als Erpressungsopfer

Insgesamt bestellte der Mann auf diese betrügerische Weise Ware von rund 36.000 Euro. Und eine seiner Kundinnen, für die er nebenberuflich tätig war, betrog er auch noch um eine Anzahlung von 2500 Euro. Er kassierte das Geld, die versprochene Heizungsanlage sah die Frau allerdings nie.

Das alles gab der Angeklagte vor dem Schöffengericht unumwunden zu. Allerdings stellte er sich selbst nicht nur als Täter dar, der regelmäßig mehrere Hundert Euro für seine Dienste bekam. Er sah sich auch als Opfer. „Jemand hat mich überredet, dass man mit Schwarzarbeit gutes Geld verdienen kann. Aber irgendwoher musste ja auch das Material kommen.“

Nach den ersten Taten sei er vom Hintermann erpresst worden. Sein Anteil sei immer kleiner geworden, der des kriminellen Auftraggebers dafür immer größer. „Als ich nicht mehr mitmachen wollte, wurde ich gewaltsam überzeugt. Es gab auch Drohungen gegen meine Lebensgefährtin.“

Weitere Prozesse stehen noch an

Zu Gunsten des Angeklagten ging das Gericht davon aus, dass es tatsächlich so gewesen sein könnte. Allerdings ließ das Vorstrafenregister des 34-Jährigen keinen Zweifel daran, dass er auch schon bevor er den Hintermann kennen lernte, zahlreiche Betrugstaten beging. Am Ende gab es 21 Monate. Die ausgesprochene Bewährungschance steht allerdings nur auf dem Papier.

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In einem Berufungsverfahren kämpft der Angeklagte derzeit noch gegen eine Strafe von ebenfalls 21 Monaten. Die zu bildende Gesamtstrafe dürfte den bewährungsfähigen Rahmen von zwei Jahren deutlich übersteigen. Zudem muss er dann auch noch um den Widerruf der Bewährung aus einer Vorverurteilung rechnen.