Duisburg. Ein beschädigtes Auto und vier brennende Abfalleimer zeigten an, welchen Weg ein 33-Jähriger durch die City nahm. So hat das Gericht entschieden.

Die Polizei konnte den Weg eines 32-Jährigen, der am 5. März 2022 in der Duisburger Innenstadt unterwegs war, ziemlich genau rekonstruieren. Denn der Mann, der in der Schweiz geboren wurde, schon in Köln und in Bonn lebte, bevor er sich in Duisburg herumtrieb, legte in wenigen Stunden fünf Feuer. Ein Auto und vier Mülleimer wurden beschädigt. Nun stand der 33-Jährige vor dem Amtsgericht.

Gegen 12.30 Uhr zündete der Mann in der Goldstraße eine Jacke an und hängte sie an einen Busch. Das nächste Feuer entstand gegen 14 Uhr in einer Tiefgarage am Alten Markt hinter dem Rathaus. Der Angeklagte legte eine Warnweste auf einen Autoreifen und zündete sie an. Der Reifen und der Lack des Fahrzeugs wurden beschädigt. Kurz danach brannten zwei Abfalleimer an der Königstraße, dann einer an der Friedrich-Wilhelm-Straße, zuletzt einer an der Börsenstraße.

Gefährliche Brandstiftung an der Heerstraße: Brennende Mülltonne stand dicht vor einem Gebäude

Die wohl gefährlichste Tat ereignete sich am 12. Juni 2022. Vor einem Supermarkt an der Heerstraße steckte der Angeklagte eine Mülltonne an. Die Hitze zerschmolz die Tonne, die dicht vor dem Gebäude stand. Ohne schnellen Feuerwehreinsatz hätte das deutlich mehr Schaden anrichten können. Außerdem war der Angeklagte in nicht weniger als 13 Fällen auch noch ohne Fahrschein in Bussen und Straßenbahnen der DVG angetroffen worden.

“Machen wir es kurz: Er gibt das alles zu“, so der Verteidiger des 33-Jährigen. „Er hatte keinen guten Start ins Leben, hat keinen Schulabschluss und keinen Ausbildung.“ Stattdessen habe der Angeklagte bereits mit 14 mit dem Konsum von Marihuana begonnen. „Später kam noch Alkohol dazu.“ Den Frust über seine Lebenssituation habe der Angeklagte durch Zündeln abgebaut. Nun wolle der 33-Jährige allerdings dringend eine Therapie.

Keine Therapie, dafür aber 18 Monate Gefängnis

Ein psychiatrischer Sachverständiger konnte allerdings keine wesentlichen Faktoren erkennen, die für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit zur Tatzeit gesprochen hätten. Zwar bestätigte er einen Hang des Angeklagten, unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol Straftaten zu begehen. Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt befürwortete der Sachverständige allerdings nicht. Alleine schon deshalb, weil eine vor wenigen Tagen in Kraft getretene Gesetzesänderung dafür sichere Anzeichen fordert, die den erfolgreichen Abschluss innerhalb von zwei Jahren wahrscheinlich machen.

Das Schöffengericht verurteilte den 33-Jährigen wegen Brandstiftung, Sachbeschädigung und Beförderungserschleichung zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe. Für ihn sprachen das Geständnis und eine mögliche Enthemmung durch Drogen und Alkohol. Aufgrund einschlägiger Vorstrafen kam eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung allerdings nicht mehr in Betracht.