Duisburg. Wegen Bedrohung stand ein Duisburger in zweiter Instanz vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wollte ihn mit ihrer Berufung hinter Gitter bringen.
Das dicke Fell, das ein Paketzusteller für seinen stressigen Job benötigt, hatte ein 24-jähriger Duisburger am 1. September 2022 offenbar gerade verloren. Weil ein Autofahrer ihn aufgrund einer gefährlichen Situation, die der Bote selbst verursacht hatte, anhupte, bedrohte dieser den Hupenden massiv. In zweiter Instanz musste sich nun das Landgericht mit dem Fall auseinandersetzen.
An der Theodorstraße in Rheinhausen hatte der Angeklagte seinen Transporter gewendet. Ein Autofahrer hupte mehrfach, weil er fürchtete, dass der 24-Jährige ihn gar nicht wahrnimmt und beim Zurücksetzen Beulen in seine Karosserie gemacht hätte.
Prozess in Duisburg: Angeklagter war kurz zuvor wegen Körperverletzung verurteilt worden
An der nächsten Ampel standen beide Fahrzeuge dann direkt hintereinander. Der 24-Jährige stieg aus und drohte dem Fahrer des Pkw mit unschönen sexuellen Konsequenzen für dessen Frau und Töchter. Das Amtsgericht hatte den Mann dafür im Mai zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (120 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein. Angesichts der Vorstrafen des Angeklagten und einer hohen Rückfallgeschwindigkeit (der 24-Jährige war erst vier Monate zuvor vom Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden), forderte die Anklagebehörde eine Haftstrafe. Das hätte für den 24-Jährigen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bedeutet, dass er auch die neun Monate noch hätte absitzen müssen.
Berufungskammer sah durchaus eine positive Entwicklung
Da die Staatsanwaltschaft nur das Strafmaß angriff, musste nicht mehr über den Sachverhalt geredet werden. Der 24-Jährige sagte trotzdem etwas dazu: „Im Urteil vom Amtsgericht klingt das so, als hätte ich den Mann verfolgt, aber das war meine ganz normale Tour.“ Er und sein Verteidiger trugen eine ganze Reihe positiver Faktoren vor: Derzeit suche der seit einigen Monaten arbeitslose Angeklagte noch nach einem Job, habe aber wohl – je nach Ausgang des Verfahrens – die Chance, in einem Stahlwerk zu arbeiten.
Zudem kümmere sich der Mann liebevoll um seine drei Kinder. Die Lebensgefährtin, die im Zuschauerraum saß, nickte heftig und mischte sich ein: „Ohne ihn würde ich das alles gar nicht schaffen.“ Die Staatsanwaltschaft wollte dem Angeklagten dennoch keine positive Sozialprognose zubilligen und forderte drei Monate Gefängnis statt der Geldstrafe. Die Kammer sah das ganz anders und wies die Berufung zurück.