Duisburg. Der ehemalige Pächter dreier Tankstellen wehrt sich gegen eine Verurteilung wegen Untreue. 2020 soll der Duisburger 42.000 Euro veruntreut haben.

Mit seinen zwei, zuletzt sogar drei Tankstellen kam ein 42-jähriger Duisburger auf keinen grünen Zweig. Im Januar und Februar soll der Mann 42.000 Euro unterschlagen haben, die er eigentlich an den Verpächter, eine im Rheinland beheimatete Kette mit 120 Tankstellen, hätte abführen müssen. In zweiter Instanz muss sich nun das Landgericht am König-Heinrich-Platz mit dem Fall befassen.

Im Januar und Februar 2020 soll der Angeklagte in insgesamt neun Fällen Tageseinnahmen nicht vereinbarungsgemäß an den Verpächter weitergereicht haben. Davon war das Amtsgericht im November 2022 nach fünftägiger Hauptverhandlung überzeugt gewesen. Es verurteilte den 42-Jährigen wegen Untreue zu einem Jahr mit Bewährung und ordnete die Einziehung der 42.000 Euro an.

Duisburg: Tankstellen brachten vor allem Schulden ein

Eine Anordnung, die wohl nur auf dem Papier stehen bleiben wird, denn der Mann ist längst in der privaten Insolvenz. Die geschäftliche Insolvenz hatte er einreichen müssen, nachdem Sozialversicherungsträger das Ausbleiben von Zahlungen meldeten. Doch diesen Tatkomplex hatte die Staatsanwaltschaft nicht auch noch zum Gegenstand des Verfahrens machen wollen und beschränkte den Sachverhalt auf die Untreue.

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Der 42-Jährige war kein erfahrener Kaufmann, als er – seiner Darstellung nach – dazu beschwatzt worden sei, erst eine, dann mehrere Tankstellen zu übernehmen. „Er hat die wenig lukrativen Standorte bekommen“, so einer der Verteidiger. Das brachte den Familienvater, der in erster Instanz selbst zugab, er hätte schon Jahre zuvor Insolvenz anmelden müssen, schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Doch er beteuerte immer wieder, dass er sich nicht an fremdem Geld vergriffen habe.

Berufungskammer prüfte die Sachlage ausführlich

Eine Behauptung, die er in zweiter Instanz mehrfach wiederholte. Über Stunden ging der Vorsitzende der Berufungskammer den Inhalt der Ermittlungs- und Prozessakten durch. Die Behauptung des 42-Jährigen, er sei über einen weiten Teil des Anklagezeitraums aufgrund eines Todesfalles in der Familie gar nicht in Duisburg gewesen, schrumpfte dabei auf zehn Tage.

Die Mutmaßung des Angeklagten, es könnten sich auch Angestellte am Geld vergriffen haben, wunderte den Vorsitzenden: Über einen erheblichen Teil des Geldes hatte nur der 42-Jährige die Verfügungsgewalt. Und warum habe der denn nicht zumindest Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt? Zudem rechnete der Richter dem Angeklagten vor, dass er zur Tatzeit doch seine vierköpfige Familie anders gar nicht mehr hätte unterhalten können: Geschäfts- und Privatkonten waren längst hoffnungslos überzogen.

Scheinbar aussichtsloses Verfahren wird fortgesetzt

Eindringlich bat der Vorsitzende den Angeklagten, er möge sich nun endlich der strafrechtlichen Verantwortung stellen und seine Berufung zurück nehmen. Doch der Mann konnte sich nicht dazu durchringen. Am 19. Oktober soll es nun den nächsten Verhandlungstermin geben.