Duisburg. Wegen Vortäuschens einer Straftat stand ein Berliner (30) in Duisburg vor Gericht. Er schickte Beamte zu einem „Hausfriedensbruch“ nach Hochfeld.

Wegen Vortäuschens einer Straftat stand jetzt ein 30 Jahre alter Berliner vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Am 5. Juli 2022 hatte er die Duisburger Polizei alarmiert und einen „Hausfriedensbruch“ gemeldet: In einer Wohnung im Erdgeschoss eines ihm gehörenden Mehrfamilienhauses in Hochfeld hielten sich unberechtigt mehrere Personen auf, behauptete er. Tatsächlich konnte die Familie, auf die die Polizei traf, nachweisen, dass sie dort Mieter war.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den 30-Jährigen eingeleitet. 1200 Euro (30 Tagessätze zu je 40 Euro) sollte der Mann wegen seines unsinnigen Anrufs bei der Polizei zahlen. Der 30-Jährige legte Widerspruch ein.

Berliner (30) zu Richter: „Sie wissen ja, wie das in Duisburg ist“

Sympathisch trat der Mann nicht vor dem Amtsrichter auf. Seinen Beruf gab er mit den Worten an „Ich besitze Immobilien.“ Den Richter ließ das unbeeindruckt. „Schreiben sie: Vermögensverwalter“, wies er die Protokollführerin an. Wo denn der Verteidiger sei, wollte der Richter wissen. „Der kommt nicht. Dafür extra aus Berlin anreisen...“ Das sei ja auch kein Fall der notwendigen Verteidigung, meinte der Richter trocken.

Ein Berliner alarmierte am 5. Juli 2022 die Duisburger Polizei.
Ein Berliner alarmierte am 5. Juli 2022 die Duisburger Polizei. © FUNKE FotoServices | Kerstin Bögeholz

Er verstehe die ganze Aufregung nicht. „Ein Bekannter hat mich angerufen und mir gesagt, dass da wieder Leute im Erdgeschoss seien.“ Schon öfter seien Personen, die dort nichts zu suchen hatten, durch ein Fenster vom Hof dort eingestiegen. „Sie wissen ja, wie das in Duisburg ist“, so der Berliner. Da habe er die Polizei angerufen, damit die das überprüfe. „Ich war ja 600 Kilometer weit weg. Wofür zahlt man schließlich Steuern.“

Verfahren wird am Ende eingestellt

So richtig klar wurde nicht, ob der Angeklagte nur vergessen hatte, dass er dort aus lauter Mitleid einer ägyptischen Familie gegen Zahlung der Nebenkosten das zeitweilige Wohnen erlaubte. Oder ob es daran liegt, dass er bis heute an ein Missverständnis glaubt, weil es ja zwei Arten gebe, die rechte und linke Wohnung einer Etage zu bezeichnen. „Nö. Es gibt nur eine“, klärte ihn der Richter auf. „Rechts und Links wenn man mit dem Gesicht zur Fassade des Hauses steht.“

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Die Laune des Strafrichters hatte sich während der Einlassung des Angeklagten deutlich getrübt. Aber die Aussicht, nun zu einem neuen Termin auch noch Zeugen laden zu müssen, machte sie noch deutlich schlechter. Mit Blick darauf, dass der Angeklagte bislang nicht vorbestraft war und ein Irrtum nicht auszuschließen sei, stellte er das Verfahren ein.