Duisburg. In einem Bus der Linie 912 hat ein Schüler (17) gemeinsam mit einem Kumpel den Busfahrer bedroht. Das sagte der angehende Abiturient vor Gericht.

Der Fahrer eines DVG-Linienbusses der Linie 912 war überrascht, als zwei junge Fahrgäste in der Nacht zum 2. Mai 2022 an der Haltestelle Hochemmericher Markt plötzlich neben ihm standen, eine Pistole zeigten und Geld forderten. Der Mann dachte allerdings gar nicht daran, der Anordnung zu folgen. Er drückte auf die Hupe. Das reichte, um die Täter zu verscheuchen. Das Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz musste sich nun mit dem wenig professionellen Raubversuch beschäftigen.

Die beiden jungen Männer waren kurz nach Mitternacht die einzigen Fahrgäste gewesen. Und sie hatten eine Spielzeugpistole dabei. „Wir sind dann auf diese blöde Idee gekommen“, gestand der 17-Jährige. Sie drückten den Halteknopf, stiegen aber nicht aus, sondern bedrohten den Fahrer. Blöd war der Überfall für ihn insbesondere deshalb, weil die Polizei nicht lange nach dem Schüler suchen musste. Er hatte beim Einsteigen brav sein Schoko-Ticket eingescannt. Name und Anschrift waren dadurch sofort zu ermitteln.

Duisburger ist eigentlich ein guter Schüler

Eine Tat, die der junge Duisburger inzwischen sehr bereut. „Ich habe mich gefragt, wie ich mich wohl fühlen würde, wenn mir an meinem Arbeitsplatz plötzlich zwei Typen eine Pistole unter die Nase halten würden.“

Der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts bescheinigte dem jungen Mann denn auch ein großes Potenzial. Der 17-Jährige ist ein guter Schüler, marschiert geradewegs auf das Abitur zu und möchte am liebsten Lehrer werden. „Das kann man von den wenigsten sagen, die hier sitzen“, so der Richter. „Du musst keine Straftaten begehen. Du hast wirklich keinen Grund.“

Klassenlehrer schrieb einen Brief ans Gericht

Da der Angeklagte kurz vor dieser Tat im Zusammenhang mit einer Körperverletzung aufgefallen war, forderte die Staatsanwältin eine Jugendstrafe. Doch das Gericht war sich nicht sicher. „Er ist kurzzeitig abgerutscht“, so der Vorsitzende. Aber nun habe sich der Angeklagte wieder gefangen. Wofür auch der an positiven Einschätzungen reiche Brief des Klassenlehrers sprach, den dieser ans Gericht geschrieben hatte.

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Das Jugendschöffengericht setzte die Entscheidung über die Verhängung von Jugendstrafe auf zwei Jahre zur Bewährung aus. Der 17-Jährige muss in den nächsten Monaten 50 Sozialstunden ableisten. Zudem muss er ein Training für Sozialkompetenz absolvieren. Als direkten Warnschuss darf er in einer Arrestanstalt erfahren, wie sein Leben weiter gehen könnte, wenn er sich keine besseren Freunde sucht.