Duisburg. Wegen Bandendiebstahls standen vier Männer ohne festen Wohnsitz in Duisburg vor Gericht. Warum die Urteile schneller als erwartet gefallen sind.
Deutlich schneller als ursprünglich geplant endete vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz der Prozess gegen vier Mitglieder einer Einbrecherbande. Zwischen März 2017 und November 2022 waren die Albaner, die in Deutschland keinen angemeldeten Wohnsitz hatten, in Duisburg, Mülheim, Essen, Bochum und weiteren Orten in Wohnungen eingebrochen.
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Dem 34-jährigen Hauptangeklagten waren 28 Taten vorgeworfen worden, die er mit wechselnden Mittätern begangen hatte. Verurteilt wurde er für 20. Die hatte er bereits zu Beginn des Prozesses eingestanden. Zwei 26 und 41 Jahre alte Mitangeklagte hatten zunächst gar nichts sagen wollen, dann aber doch ihre Mitwirkung an sieben beziehungsweise fünf Fällen eingeräumt.
Geständnisse verkürzten das Verfahren
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Die Geständnisse verkürzten das Verfahren um die Hälfte der zunächst geplanten Verhandlungstage. Ein Punkt, der sich bei der Strafzumessung erheblich auswirkte: Der 34-Jährige wurde wegen Bandendiebstahls zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Kammer ordnete zudem die Unterbringung des Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt an. Ist die Therapie erfolgreich, könnte er bereits in gut zwei Jahren wieder auf freien Fuß kommen.
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Die Mittäter wurden zu zwei Jahren und neun Monaten beziehungsweise zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Ihre Geständnisse wurden vor allem durch DNA-Spuren gestützt, die die Angeklagten an den Tatorten zurückließen. Solche Spuren hinterließ der vierte Angeklagte nicht.
Ein vierter Angeklagter war nur der Fahrer
Er war bei einigen Einbrüchen nur der Fahrer des Fluchtfahrzeuges gewesen. Da er in der Bande keine tragende Rolle hatte und auch nicht an der Beute beteiligt war, sondern nur mit einer geringen Pauschale abgespeist wurde, ließ ihn das Gericht mit 21 Monaten auf Bewährung davon kommen.
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Die Einbrecher hatten es vor allem auf Bargeld und Schmuck abgesehen. Doch in einer ganzen Reihe von Fällen bewiesen sie auch sachkundige Kenntnisse zum Wert von teuren Marken-Textilien und modischen Accessoires. Die Gesamtbeute in den im Urteil verbliebenen Fällen belief sich auf einen gut sechsstelligen Betrag.