Duisburg. Ein 20-Jähriger schlug und trat in der U79 Ticketkontrolleure. Vor dem Duisburger Gericht schildern beide Seiten den Vorfall in der Bahn.
Auf eine Fahrscheinkontrolle in der Straßenbahn reagierte ein 20-Jähriger aus Großenbaum äußerst aggressiv: Einer der beiden DVG-Sicherheitsmitarbeiter bekam einen Ellbogen in die Rippen, der andere einen schmerzhaften Tritt in die Genitalien. Wegen Körperverletzung und Beförderungserschleichung stand der junge Mann aus dem Duisburger Süden nun vor dem Jugendrichter.
Die Tat ereignete sich am 7. März in der Richtung Meiderich fahrenden U 79. An der Haltestelle Platanenhof stiegen die Kontrolleure ein. Einen Fahrschein hatte der 20-Jährige nicht. „Ich hatte kein Geld“, gab der Angeklagte zu. Ab diesem Zeitpunkt gingen die Schilderungen des 20-Jährigen und die der Kontrolleure allerdings recht weit auseinander.
Ticketkontrolle eskalierte in der U 79 in Duisburg
„Ich bin aufgestanden, weil man mich dazu aufgefordert hat“, behauptete der Angeklagte. Da sei er von mehreren Sicherheitskräften gepackt, zu Boden geworfen und getreten worden. Die Kontrolleure erinnerten sich daran, dass der 20-Jährige sich nicht habe ausweisen können oder wollen. Der junge Mann sei nervös geworden, als man ihm mitteilte, dass man nun mit ihm bis zum Hauptbahnhof fahre, um ihn dort der Polizei zu übergeben.
Am König-Heinrich-Platz habe der Angeklagte Anstalten gemacht, die Bahn zu verlassen, erklärten die Männer. „Das mussten wir verhindern. Ein Bahnsteig ist unübersichtlicher und gefährlicher als eine Bahn.“ Es sei zu einem Gerangel gekommen. Übereinstimmend bekundeten die Zeugen allerdings, dass es eigene handwerkliche Fehler waren, für die sie die schmerzhafte Quittung abbekamen. Und immerhin hatte sich der 20-Jährige wenige Tage später persönlich entschuldigt.
Angeklagter hatte erst Glück, dann wurde er zum Flüchtling
Er lebt erst seit einem Jahr in Deutschland. Der Marokkaner hatte das Glück gehabt, in der Ukraine einen Studienplatz für Medizin zu ergattern. Der Krieg zwang ihn nach wenigen Monaten zur Flucht. Seitdem lebt er alleine in einer Unterkunft für Asylbewerber. Die Jugendgerichtshilfe wies darauf hin, dass der 20-Jährige sich zum ersten Mal in solch einer Lage befand und es möglicherweise auch sprachliche Probleme gegeben habe.
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Von einer Arbeitsauflage hielt die Jugendrichterin nicht viel. „Das dauert wieder viele Monate, bis es soweit ist.“ Sie verwarnte den Heranwachsenden und unterstellte ihn für drei Monate direkt der Führung und Betreuung durch die Jugendgerichtshilfe. So könne sicher gestellt werden, dass der junge Mann ein wenig Orientierung erhalte und bei Problemen nicht völlig allein dastehe.