Duisburg. Weil er weder einen Corona-Test noch Quarantäne wollte, randalierte ein Duisburger in der JVA Hamborn – in 2. Instanz ein Fall fürs Landgericht.
Nicht zum ersten Mal landete ein 34-jähriger Duisburger am 8. März 2022 in der Justizvollzugsanstalt. Diesmal war seine Einlieferung in das Hamborner Gefängnis anders. Corona gab den Ton an. Doch der 34-Jährige wollte weder einen Corona-Test durchführen lassen noch für zwei Wochen in Quarantäne. In zweiter Instanz ging es vor dem Landgericht nun um einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte.
Mehrfach hatte sich der bereits erheblich vorbestrafte Mann umentschieden. Mal wollte er einen PCR-Test, dann doch wieder nicht. Zuletzt landete er allein in einer Quarantäne-Zelle. Das war zu viel für den 34-Jährigen. Er brüllte herum, zerlegte das Mobiliar und stellte eine Schranktür in die Zelle.
JVA Duisburg-Hamborn: 34-Jähriger zerlegte das Mobiliar und attackierte Vollzugsbeamte
Eine Vollzugsbeamtin hörte ihn randalieren und rief Verstärkung. Als Justizwachtmeister die Zelle betraten, drohte der Angeklagte mit erhobenen Fäusten und versuchte einen der Beamten zu schlagen. Der konnte den Hieb abwehren. Drei Gefängnismitarbeiter waren schließlich nötig, um den tobenden und schimpfenden Mann an sein Bett zu fesseln. Wenigstens das hatte der Häftling nicht zerstört.
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Das Amtsgericht Hamborn verurteilte den 34-Jährigen in erster Instanz wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe. Trotz der vergleichsweise milden Strafe legte der Angeklagte ein Rechtsmittel ein.
Bevorstehender weiterer Prozess machte Berufungsverhandlung überflüssig
Zur Berufung wurde der 34-Jährige aus der Justizvollzugsanstalt Dortmund vorgeführt, wo er – noch immer oder schon wieder – in anderer Sache einsitzt. Sein Verteidiger hatte ein gutes Argument für die Verhandlung: Gegen seinen Mandanten werde in fünf Wochen wegen acht Diebstählen vor dem Amtsgericht Duisburg verhandelt. „Wir haben auf Zeugen verzichtet, weil der Mandant alle Taten gestehen wird.“
Bei fünf der Taten müsse eine Gesamtstrafe mit der viermonatigen Bewährungsstrafe gebildet werden, die damit aller Wahrscheinlichkeit nach gar nicht mehr ins Gewicht falle, so der Anwalt. Vor diesem Hintergrund waren Kammer und Staatsanwältin ohne große Diskussion bereit, das Verfahren um die Randale in Hamborn vorläufig einzustellen. Sollte die Strafe wegen Diebstahls am 22. September nicht deutlich genug ausfallen, kann man ja noch mal neu verhandeln.