Duisburg. Wegen sexuellen Missbrauchs und Verabredung zum Verbrechen stand ein Duisburger (23) vor der Kammer. Nun ist das Urteil gegen ihn gefallen.
Im Sommer 2021 hatte ein 23 Jahre alter Meidericher in einem Chat mit einem Gleichgesinnten davon geträumt, einen Jungen zu vergewaltigen. Er hatte sogar ein Treffen im Landschaftspark Nord vorgeschlagen, um ein Kind in ein Gebüsch zu ziehen. Bestraft wurde er dafür nach fünftägiger Hauptverhandlung nicht. Das Landgericht verurteilte ihn aber dafür, dass er seinen Hang zu sexuellen Handlungen mit Minderjährigen bei einem Besuch in Halberstadt mit einem 13-Jährigen auslebte.
Das Fantasieren hatte die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift als Verabredung zum Verbrechen gewertet. Letztlich aber blieben die abstoßenden Wunschträume des 23-Jährigen zu unkonkret, um sie als Straftat zu ahnden. Zumal der Chat-Partner heftige Bedenken gegen ein derartiges Treffen hatte und es nie zu einer realen Begegnung der beiden Männer kam. In diesem Punkt stellte die Strafkammer das Verfahren ein.
Missbrauchsprozess gegen Duisburg: Angeklagter legte weit gehendes Geständnis ab
Anders sah das mit dem sexuellen Missbrauch aus, den der Angeklagte im Juli 2021 beging. Die Schwester eines 13-jährigen Jungen aus Halberstadt, zu dem der 23-Jährige im Internet Kontakt geknüpft hatte, besuchte den Angeklagten in Duisburg. Der fuhr sie und ihren Freund zurück nach Halberstadt. Dort lernte er den Jungen, mit dem er sich bis dato nur digital ausgetauscht hatte, persönlich kennen und hatte in der folgenden Nacht Sex mit ihm.
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Eine Tat, die der Angeklagte bereits zu Beginn der Verhandlung gestanden hatte. Ungewöhnlich offen hatte der Angeklagte seine sexuelle Entwicklung geschildert und offenbart, dass er sich seit einigen Jahren zu minderjährigen Jungen hingezogen fühle. In diesem Zusammenhang hatte er auch eingeräumt, kinderpornografische Aufnahmen besessen und weiter gegeben zu haben.
23-Jähriger wurde von Nachbarn an den Pranger gestellt
Die Kammer verurteilte den bislang unbestraften 23-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs sowie Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis. Zu Gunsten des Angeklagten bewerteten die Richter dabei neben dem Geständnis die Einsicht des Täters, einen großen Fehler begangen zu haben. Reue, die er nicht nur in Worten zeigte: Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs zahlte der 23-Jährige 10.000 Euro an den Geschädigten.
Und noch einen Punkt sah das Gericht als strafmildernd an: Der Angeklagte habe unter erheblicher öffentlicher Vorverurteilung zu Leiden gehabt.
Die Nachbarn beschimpften ihn als Kinderschänder und machten Stimmung gegen den 23-Jährigen. Woher jene, die die Vorwürfe bereits vor der Verhandlung öffentlich machten und den Angeklagten namentlich an den Pranger stellten, bestimmte Details erfuhren, wird möglicherweise Gegenstand weiterer staatsanwaltlicher Ermittlungen werden.