Duisburg. Versuchten Totschlag warf die Anklage einem Duisburger (26) vor. Es blieb fraglich, ob er absichtlich vor eine Fahrbahnbegrenzung fuhr. Urteil.
Bei einem schweren Unfall auf der Zufahrt zur A 40 in Kasslerfeld wurde am 28. Dezember 2022 eine junge Beifahrerin schwer verletzt. Am Steuer eines Autos, das mit einer massiven Fahrbahnbegrenzung kollidierte und sich mehrfach überschlug, saß der 26-jährige damalige Freund der 22-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft klagte den Fahrer wegen versuchten Totschlags an. Doch ein Vorsatz war dem Neumühler am Ende eines langen Prozesses nicht nachzuweisen.
Laut Anklage soll er die junge Frau nach einem Streit an einer Tankstelle in Meiderich unter Vorhalt eines Messers gezwungen haben, in den Wagen zu steigen. Dann soll der unter Drogen- und Alkoholeinfluss stehende 26-Jährige das Auto absichtlich auf der Autobahnauffahrt mit der rechten Seite vor die Fahrbahnbegrenzung gesteuert haben.
Gericht konnte Fahrlässigkeit nach langer Verhandlung nicht ausschließen
Doch all das war in dem Prozess, der bereits Ende Juni begann, nur unzureichend aufzuklären. Die Zeugin, die vor der Tat selbst Drogen und Alkohol konsumierte, hatte bei ihrer Aussage vor der Kammer nicht mehr genau sagen können, warum sie in das Auto gestiegen war. Unklar blieb auch, ob ihr Griff ins Lenkrad den Unfall erst herbei führte, oder ob er ihn nur nicht verhindern konnte. Fest stand nur, dass die 22-Jährige schwer verletzt worden war: Sie erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und einen Lendenwirbelbruch.
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Die Kammer konnte am Ende nicht ausschließen, dass der Angeklagte, der nicht einmal eine gültige Fahrerlaubnis besaß, den Unfall lediglich fahrlässig verursachte. Einen Tötungsvorsatz oder einen direkten Vorsatz, die Beifahrerin zu verletzen, habe der Prozess nicht mit der erforderlichen Sicherheit beweisen können, hieß es in der Urteilsbegründung.
Wegen Nötigung, fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verurteilte das Gericht den bereits vorbestraften Mann zu 13 Monaten Gefängnis. Eine neue Fahrerlaubnis darf er frühestens in einem Jahr beantragen.
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