Düsseldorf. Der Zoll am Düsseldorfer Flughafen fand im Gepäck eines Reisenden neben einem Portemonnaie mit Schlangenkopf noch andere verbotene Waren.

Da staunten die Zollbeamten am Düsseldorfer Flughafen nicht schlecht, als sie am grünen Ausgang für anmeldefreien Waren das Gepäck eines Reisenden kontrollierten und plötzlich ein Portemonnaie mit einem Schlangenkopf in der Hand hielten. Bei dem toten Tier handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine vom Washingtoner Artenschutzeinkommen geschützte Netzpython.

Der 57-jährige Reisende aus dem Kreis Warendorf hatte allerdings versucht, noch mehr von Thailand nach Deutschland zu schmuggeln. Neben dem Portemonnaie fanden die Beamten noch eine Tasche und eine Bauchtasche aus Krokodilleder, ein Portemonnaie und eine Gürtelschnalle aus Krokodilleder und 82 Tabletten eines Potenzmittels.

Gegen den Reisenden läuft ein Strafverfahren

„Auch wenn die einzelnen Arten noch nicht endgültig bestimmt werden konnten, gehen wir davon aus, dass es sich um artengeschützte Exemplare handelt, deren Einfuhr verboten ist“, so Michael Walk, Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf.

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Die Zöllner stellten alle Waren sicher und leiteten gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und gegen die Artenschutzverordnung ein.