Düsseldorf. . Weil er die Steuern für eine längst verlorene Erbschaft nicht zahlen wollte, versuchte ein Düsseldorfer das Finanzamt von einer Pfändung abzuhalten. Dazu nutzte er ein besonders drastisches Mittel: Er drohte damit, beim nächsten Mal mit einer Bombe ins Finanzamt zu kommen.
Eine Bombe wollte er ins Finanzamt werfen. Damit drohte ein 61-Jähriger, der sich zu Unrecht gepfändet glaubte. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu 500 Euro Geldstrafe, dagegen zog er vors Landgericht.
Das Finanzamt wollte bei ihm 13 180 Euro Erbschaftssteuern eintreiben. Die wurden für die Erbschaft eines Hauses fällig. Doch das hat er längst wieder verloren. Dass das Finanzamt trotzdem auf dem Geld bestand, sah er nicht ein.
Bombendrohung soll ein Scherz gewesen sein
Im September 2012 schickte das Finanzamt einen Gerichtsvollzieher, um bei dem Angeklagten zu pfänden, traf ihn aber nicht zu Hause an. Wenige Tage später rief der Angeklagte im Finanzamt an und drohte, beim nächsten Pfändungsversuch werde er mit einer Bombe ins Finanzamt kommen, alle in die Luft sprengen.
Auch in zweiter Instanz versuchte der 61-Jährige, die Schuld von sich zu weisen. Sagte einmal, er habe nur einen Scherz gemacht, ein anderes Mal, vielleicht habe ja jemand anderes angerufen. Das Gericht glaubte ihm das nicht, hielt im vor, so ein Spruch sei kein Scherz.
Es verwarf die Berufung, gestand dem Mann, der heute von Hartz IV lebt, nur zu, die Geldstrafe in Raten von 25 Euro abzuzahlen.