Düsseldorf. . Der Rechtsstreit um Düsseldorfs bekanntesten Raucher geht weiter: Das Landgericht hat den nächsten Termin im Berufungsprozess von Friedhelm Adolfs festgelegt. Dann soll unter anderen die Frage geklärt werden, ob die Ursache für die erhebliche Geruchsbelästigung in mangelndem Lüften liegt.

Düsseldorfs bekanntester Raucher zieht wieder vor den Kadi. Das Landgericht hat den nächsten Termin im Berufungsprozess von Friedhelm Adolfs festgelegt: am 22. Mai um 9.30 Uhr im Saal 1.120 der Justizgebäude am Oberbilker Markt.

Zur Aufklärung des Sachverhalts hat die Kammer das persönliche Erscheinen des Rentners angeordnet und die Vermieterin geladen. Dabei sollen insbesondere diese Fragen geklärt werden: Liegt die Ursache für die erhebliche Geruchsbelästigung darin, dass Adolfs seine Wohnung zu wenig lüftet und zu selten die Ascherbecher leert? Hat die Vermieterin ihn im Laufe des Jahres 2012 mehrfach wegen des aus seiner Wohnung dringenden Zigarettenrauches abgemahnt?

Die Hausbesitzerin hatte Adolfs gekündigt und vor dem Amtsgericht Recht bekommen. Doch der Raucher will in seiner Wohnung bleiben und kämpft dafür jetzt vor dem Landgericht.