Düsseldorf. .
Zehn Kilo Gold – sind einfach verschwunden aus der Bank. Schuld daran soll eine Sicherheitsmitarbeiterin (43) sein, die mit den Barren im Wert von 300 000 Euro sträflich sorglos umging. Die Bank warf sie fristlos hinaus, sie klagte jetzt vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung.
Zwanzig Jahre habe sie ordnungsgemäß bei der Bank gearbeitet, argumentierte der Anwalt der Klägerin. Aber, so hielt der Richter ihr vor, sie habe eindeutig gegen interne Regeln verstoßen. „Da gibt es nichts dran zu deuten.“ Ihr war im letzten September der Goldschatz übergeben worden, sie sollte ihn in den Tresor der Bank bringen. Und das gemeinsam mit einem Kollegen. „Da gibt es ja eine ganz klare Anweisung“, wusste der Richter.
Stattdessen hatte die 43-Jährige die Barren nur in ihren privaten Container gelegt, den sie auch nicht abschloss. Beim nächsten Nachsehen war das Gold weg. Die Bank hat sie niemals verdächtigt, das Edelmetall gestohlen zu haben. Doch man warf ihr vor, wichtige Regeln missachtet zu haben.
Der Richter am Arbeitsgericht wunderte sich über die Klägerin: „Stellen wir uns vor, da ist ein Haufen Gold drin: Da kriegt man doch schweißnasse Hände!“ Und selbst wenn sie zunächst vergessen habe, das Gold ordnungsgemäß zu verwahren – „spätestens nachts wäre man doch aufgewacht und hätte sich gefragt ,Ist das Gold noch da?’“
Die 43-Jährige hatte angeführt, die Situation damals sei sehr unübersichtlich gewesen, weil Keller und Tresorraum der Bank umgebaut wurden. Das Gold sei ihr überraschend übergeben worden. Ihr Anwalt ergänzte, sie habe damals gerade einen Kollegen anrufen wollen, als der Bauleiter für den Umbau etwas von ihr wollte. „Der hätte warten müssen“, beharrte der Richter. Der Anwalt räumte ein, dass seine Mandantin Fehler gemacht hat.
Zum Schluss einigte man sich auf einen Vergleich auf Widerruf: Die fristlose Kündigung wird in eine fristgemäße Kündigung gewandelt, die Klägerin erhält bis Ende Juni ihr Gehalt, bleibt bis dahin freigestellt. Sie verzichtet auf eine Abfindung, die Bank wird keine Schadenersatzforderung stellen. Die Bank hat nun vier Wochen Zeit, diesem Vergleich zu widersprechen.