Düsseldorf. . Die spektakuläre Evakuierung des Düsseldorfer Flughafens wird an diesem Mittwoch vor dem Amtsgericht aufgerollt. Angeklagt ist ein mutmaßlicher Gepäckdieb. Er soll die teure Räumung und den stundenlangen Stopp des Flugverkehrs aus Versehen ausgelöst haben. In dem Prozess geht es um gewerbsmäßigen Diebstahl.

Nur knapp drei Monate nach der spektakulären Räumung des Düsseldorfer Flughafens steht an diesem Mittwoch der mutmaßliche Verursacher vor Gericht. Der 31-jährige Hakim B. soll am 24. September für ein stundenlanges Chaos am Flughafen gesorgt haben, weil er einen geklauten Koffer in einem Terminal zurückgelassen hatte. In dem Prozess allerdings geht es um diesen Vorwurf nicht, sondern um gewerbsmäßigen Diebstahl.

Weil nicht auszuschließen war, dass der herrenlose Trolleykoffer eine Bombe ist, war damals der Flughafen geräumt worden, 130 Flüge wurden abgesagt. Nach der Sprengung des Koffers stellte sich der Inhalt jedoch als harmlos heraus: Mehl und Zimt.

Flughafen Düsseldorf prüft Schadenersatzforderung

Mit einer Großfahndung suchte die Polizei nach dem Mann, der den Koffer abgestellt hatte. Davon gab es Videoaufnahmen. Einige Tage später wurde er in einem Hotel festgenommen. Er gab zunächst zu, ein professioneller Gepäckdieb zu sein, auch in Großbritannien und der Schweiz schon auf Diebestour gegangen zu sein. Den Koffer habe er stehlen wollen, dann aber stehen gelassen, weil er den Inhalt für Drogen hielt. Später widerrief er die Aussage: Er habe den Koffer nur gefunden. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass seine erste Aussage die richtige ist. Daher lautet die Anklage auf gewerbsmäßigen Diebstahl.

Für das Chaos am Flughafen kann er nicht strafrechtlich belangt werden. Der Flughafen könnte ihn auf Schadenersatz verklagen. Ob man auf diesem Weg die Millionenkosten ausgleichen will, werde beim Flughafen geprüft.