Düsseldorf. Das Landgericht Düsseldorf hat zwei Cyber-Panzerknacker zu Gefängnisstrafen von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Eine Niederländerin und ihr Sohn hatten in Düsseldorf 170.000 Euro mit Kredikarten-Doubletten abgehoben - weltweit wurden Bankkunden an diesem Tag um 34 Millionen Euro gebracht.
Zwei Komplizen internationaler Cyber-Panzerknacker sind in Düsseldorf zu jeweils vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach das Duo am Freitag des schweren Computerbetrugs und der Fälschung von Zahlungskarten schuldig. Die 56-jährige Niederländerin und ihr 35 Jahre alter Sohn waren im Februar in Düsseldorf erwischt worden, als sie 170.000 Euro mit Kreditkarten-Doubletten abhoben.
Weltweit wurden in dieser Nacht in wenigen Stunden in 23 Ländern insgesamt 34 Millionen Euro von Bankautomaten abgehoben. "Es war einer der am besten vorbereiteten und organisierten Bankraube aller Zeiten", sagte Staatsanwalt Murat Ayilmaz am Freitag in seinem Plädoyer. Er hatte sechs Jahre Haft gefordert.
Hunderttausende Euro in der Region abgehoben
In Dortmund, Duisburg, Frankfurt, Mannheim, Koblenz, Hamburg, Bremen, Essen und Düsseldorf waren vor neun Monaten insgesamt 1,8 Millionen Euro abgehoben worden.
Dass die beiden Angeklagten gefasst wurden, sei dem Zufall und einem aufmerksamen Zeugen zu verdanken, sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Reucher-Hodges. Dem Rentner war in der Nacht aufgefallen, dass sich das vermummte Duo außergewöhnlich lange an einem Geldautomaten aufgehalten hatte. Der Zeuge alarmierte die Polizei. Die konnte Mutter und Sohn mitsamt der Beute festnehmen.
Angeklagten wollten keine Hinweise auf Hintermänner geben
Hacker hatten zuvor eine Bank im Oman angegriffen, die Sicherheitsbarrieren überwunden und geheime Kontodaten abgegriffen. Weltweit waren dann Teams ausgeschwärmt, um mit Karten-Doubletten die Konten zu plündern. Experten vermuten das Organisierte Verbrechen hinter der Tat.
Die beiden Angeklagten hatten "aus Angst um das Wohlergehen ihrer Angehörigen" keine Hinweise auf die Hintermänner gegeben und damit eine höhere Strafe in Kauf genommen.
Die Verteidiger hatten Bewährungsstrafen für ihre Mandanten beantragt. Sie hätten lediglich Beihilfe geleistet und seien "weisungsgebundene Werkzeuge am untersten Ende der Kette" gewesen. (dpa)