Düsseldorf. . Wegen Drogenhandels ist jetzt 44-jähriger Mann und seine 53-jährige Partnerin vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verurteilt worden. Die Polizei hatte bei dem Paar Cannabis-Pflanzen entdeckt. Das Paar aber behauptete, mit dem Anbau etwas ganz anderes als Drogen im Blick gehabt zu haben.

Zwanzig Cannabis-Pflanzen hatte das Pärchen auf seinem Balkon. Und stand deshalb jetzt wegen Drogenhandels vor dem Amtsgericht in Düsseldorf. Dort stritten sie ab, Drogen verkauft zu haben. Aus den Pflanzen hätten sie vielmehr eine Leinwand machen wollen. Doch das glaubte ihnen das Gericht nicht.

„Tolle Idee für ein Geschenk“

„Das sollte ein Geschenk für den Schwager meines Freundes sein“, erklärte die 53-jährige Nageldesignerin. Der Schwager male nämlich Bilder. Ihr Lebensgefährte (44), gelernter Elektriker, ergänzte, sie hätten herausgefunden: „Früher haben alle großen Künstler auf Leinwänden aus Hanf gemalt, bis es verboten wurde. Ich fand, dass das eine tolle Idee für ein Geschenk ist.“

Sie hätten sich im Internet informiert, unter anderem die „Ausführliche Abhandlung über den Flachs und Hanf“ von Franz Fuss gefunden, erschienen 1796 in Prag. Der Anklagte legte dem Gericht sogar einen Internetausdruck dieses alten Buchs in Frakturschrift vor.

Er habe dann im Baumarkt Vogelfutter besorgt, das ausgesät. Und daraus seien die Hanfpflanzen entstanden. Seine Freundin beteuerte, dass sie mit der Pflege nichts zu tun hatte: „Ich habe die nie gegossen.“ Ihr Freund bestätigte: „Der Balkon ist mein Revier. Ich habe Spaß an der Blumenpflege.“ Das Wachstum der Hanf-Pflanzen habe er extra beschleunigt, damit alles rechtzeitig zum Geburtstag fertig ist.

Kollegin gab Polizei den Tipp

Dummerweise gab es eine Zeugin, die von einer anderen Verwendung der Pflanzen wusste. Eine missgünstige Arbeitskollegin der Angeklagten hatte die Polizei erst auf den Cannabis-Anbau aufmerksam gemacht. Als in dem Nagelstudio eingebrochen worden war und Beamten den Fall untersuchten, wies sie diese darauf hin: Bei einem Besuch bei dem Pärchen habe sie die Pflanzen auf dem Balkon gesehen, die Frau habe dazu gesagt: „Das ist mein zweites Geschäft.“

Das Gericht hielt diese Version ebenfalls für die richtige und verurteilte das Paar wegen Drogenhandels: Der 44-Jährige erhielt acht Monate auf Bewährung und muss 160 Arbeitsstunden leisten. Seine Freundin kam mit einer Geldstrafe von 1050 Euro (70 Tagessätze) davon.