Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft wollte die Öffentlichkeit in die Suche nach dem Besitzer des Koffers einbinden, der in der vergangenen Woche für einen Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr am Düsseldorfer Flughafen gesorgt hat. Das Amtsgericht hat jetzt aber die Öffentlichkeitsfahndung untersagt.

Die Ermittler im Fall des stehengelassenen Koffers vom Düsseldorfer Flughafen dürfen keine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Besitzer starten. Das Amtsgericht Düsseldorf lehnte am Mittwoch einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft ab.

Der Kofferfund hatte in der vergangenen Woche den Flughafen lahmgelegt. Insgesamt gebe es keine ausreichenden Verdachtsmomente für eine erhebliche Straftat, die eine Öffentlichkeitsfahndung rechtfertigen könnten, teilte ein Gerichtssprecher auf dpa-Anfrage mit. Gegen den Beschluss könne die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen.

Backzutaten wie Mehl und Zimt waren in dem Koffer

In dem Koffer hatten sich Back-Zutaten wie Mehl und Zimt befunden. Zunächst war in dem Koffer eine Bombe vermutet worden. Am drittgrößtem deutschen Flughafen war deshalb am Dienstag vergangener Woche Großalarm ausgelöst worden. Mehr als 10 000 Passagiere waren betroffen. 140 Flüge fielen aus. Der Bombenverdacht bestätigte sich aber genauso wenig wie die Vermutung, in dem Koffer könnten Drogen sein. (dpa)