Düsseldorf. . Ein Streit um den Leinenzwang wird in Kürze Thema vor dem Amtsgericht Düsseldorf. Die beschuldigte Hundehalterin wehrt sich gegen einen Strafbefehl des Gerichts über 3000 Euro. Sie wird auch beschuldigt, in dem Streit ein Frau ins Gesicht geschlagen zu haben.

Hunde und die Regeln für sie in der Öffentlichkeit sind oft Anlass für Streit zwischen Menschen mit und ohne Vierbeiner. Besonders heftig soll ein solcher zwischen zwei Frauen auf der Glashüttenstraße gewesen sein, der sogar zu brutalen Handgreiflichkeiten führte. Er wird demnächst Thema eines Prozesses im Amtsgericht.

Der Vorwurf an die angeklagte Hundebesitzerin (36): Sie sei im Dezember auf der Glashüttenstraße mit ihrem Hund spazieren gegangen. Dort habe eine 46-Jährige sie angesprochen, das Tier müsse aber an der Leine geführt werden. Daraufhin sollen sich die Frauen gegenseitig beschimpft haben. Dann soll die 36-Jährige ihrem Hund den Maulkorb abgenommen und das Tier mit „Fass!“ auf die Kritikerin gehetzt haben.

"Ich bin einfach gegangen"

Zum Glück hat der Hund ihr nicht gehorcht. Da soll die Hundebesitzerin die Sache selbst in die Hand genommen, der 46-Jährige mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, so dass diese stürzte und sich eine Prellung am Knie zuzog.

Das Amtsgericht hat gegen die Hundebesitzerin einen Strafbefehl über 3000 Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung erlassen. Dagegen hat sie Einspruch erhoben. Sie streitet alle Vorwürfe ab.

Es sei zwar richtig, dass der Hund ohne Leine gelaufen sei. Aber er habe gar keinen Maulkorb gehabt. Mit den Beleidigungen habe die 46-Jährige begonnen, gleich mit ihrer ersten Äußerung: „Nimm deinen Drecksköter an die Leine, du Drecksschlampe!“, habe sie verlangt.

Da der Hund keinen Maulkorb hatte, habe sie ihn auch nicht abnehmen können. Sie habe den Hund auch nicht auf die 46-Jährige gehetzt und sie auch nicht geschlagen. „Ich bin einfach gegangen“, erklärte sie.

Am 26. August wird das Amtsgericht versuchen, den Fall zu klären.