Düsseldorf. .

Johnny war ein kleines Wollknäuel, kaum mehr als zwei Hände groß. Nathalie Juranek (23) dachte sich nichts dabei, den 17 Wochen alten Mischling aus Pudel und Malteser in einer Grünfläche im neuen Quartier Central in Derendorf ohne Leine spielen zu lassen. Doch das Ordnungsamt war unerbittlich: 100 Euro Bußgeld wurden der Hundebesitzerin aufgebrummt. Vor dem Amtsgericht konnte sie sich erfolgreich dagegen wehren.

„Für mich war nicht ersichtlich, dass das ein Park sein soll“, beteuerte die Studentin, die gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hatte. Deshalb verhandelte gestern das Amtsgericht. „Das sah nicht aus wie ein Park,“ sagte sie. Es habe viel Unkraut gegeben, die umliegenden Baustellen und vor allem ein Schild mit der Aufschrift „Privatgelände“. Auf einem Privatgelände seien die städtischen Regeln ja nicht gültig.

Tatsächlich handelte es sich um den „Berty-Albrecht-Park“, einen der beiden Grünanlagen des neuern Wohnquartiers, benannt nach einer in Frankreich berühmten Feministin und Widerstandskämpferin. Vor einem Jahr wurde er offiziell eröffnet.

Daher kennt man ihn beim Ordnungsamt durchaus als Park: „Wir hatten den Auftrag, besondere Örtlichkeiten zu kontrollieren, unter anderem den Berty-Albrecht-Park“, berichtete die Mitarbeiterin des Ordnungsamts, die die Studentin erwischt hatte. Ein Schild „Privatgelände“ kenne sie nicht. Die Studentin zeigte dem Richter ein Foto, das sie erst einen Tag vor dem Prozess aufgenommen hatte. „Das steht da auch schon seit Monaten“, versicherte sie.

Der Richter verzichtete auf weitere Aufklärung und erkläre: „Mit Rücksicht auf die verworrene Situation stelle ich das Verfahren ein.“ Damit kann die Studentin die 100 Euro in Futter und Spielzeug für Johnny investieren. Das Verfahren solle ihr aber als Warnung dienen, mahnte der Richter: „Jetzt wissen Sie es. Jetzt müssen Sie den Hund dort auch anleinen.“