Düsseldorf. .

„Ich war total geschockt. So was macht man doch nicht ohne Vorwarnung!“ Der 15-Jährige ist immer noch fassungslos, als er schildert, wie ihn am letzten Japantag ein U-Bahnfahrer aus der Bahn getreten habe, weil er die Tür für seine Mutter offen halten wollte. Gestern musste sich der Fahrer (40) vor dem Amtsgericht verantworten.

Er stritt zunächst alles ab. Die Bahn sei sehr voll gewesen, er erinnere auch „einen Tumult“ in der vollen Bahn, habe aber nichts sehen können. In Holthausen habe er mal die Tür von innen per Hand zugedrückt. „Aber ich weiß definitiv, dass ich keinen getreten habe.“ Es sei technisch auch nicht möglich, von der Fahrerkabine aus zu treten. Auch bei der Rheinbahn habe man ihn nie auf den Vorfall angesprochen.

"Was ist, wenn er das mit kleineren Kindern macht?"

Der Schüler erinnerte sich aber deutlich: Er und seine Mutter (42) wollten an dem Abend mit der U 74 in die Innenstadt, um sich das japanische Feuerwerk anzusehen. An der Haltestelle zog sich die Mutter noch ein Ticket. Als die Bahn kam, stieg der 15-Jährige gleich ein, weil er ein Schokoticket hat. Er stellte sich in die vorderste Tür, um die Bahn am Abfahren zu hindern, bis seine Mutter eingestiegen ist.

„Dann öffnete der Fahrer seine Kabinentür und trat mich raus“; berichtete der Junge. In die Seite habe ihn der Mann getroffen, er sei aus der Bahn gestolpert, fast gefallen: „Ich dachte, das geht gar nicht. Was ist, wenn er das mit kleineren Kindern macht?“ Er sei sofort zurück, habe an die Kabinentür geklopft. Doch der Fahrer habe nicht reagiert. Sie beschwerten sich erst bei der Rheinbahn, gingen dann zur Polizei. Weil sie sich die Uhrzeit genau gemerkt hatten, konnte der Fahrer ermittelt werden.

Der Verteidiger regte eine Einstellung an. Der Richter forderte, dazu müsse der Angeklagte etwas zugeben. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt erklärte der Fahrer: „Wenn ich jemanden verletzt habe, tut es mir leid.“ Er werde auch ein Schmerzensgeld zahlen. „Das war, was wir uns gewünscht hatten“, stimmte die Mutter zu. So erhält der Junge 200 Euro, 300 Euro soll der Fahrer an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Ist das Geld da, wird das Verfahren eingestellt.