Düsseldorf. . Er ist seit seinem 17. Lebensjahr Dauerkunde bei der Justiz: 33 Eintragungen umfasst das Vorstrafenregister des 48 Jahre alten Manns. Nun gab es Nr. 34 - vier Monate Haft. Diesmal brachte ihn eine Bratwurst ins Gefängnis.

Eine Bratwurst hatte der 48-jährige Angeklagte, der sich vor dem Amtsgericht in Düsseldorf verantworten musste, am 18. November 2011 in einem Supermarkt an der Worringer Straße mitgehen lassen. Der Ladendetektiv hatte den vermeintlichen Kunden dabei beobachtet, wie er die Wurst zum Preis von 1,96 Euro aus dem Regal nahm und in seinen Hosenbund steckte. Anschließend ging der Mann durch den Kassenbereich, ohne zu zahlen.

Gegenstand des Prozesses waren noch zwei weitere Diebstähle. Im gleichen Supermarkt hatte der Angeklagte bereits im Mai eine Dose Bier für 1,84 Euro gestohlen. Die hatte er im Vorbeigehen eingesteckt, als er sich mit einem Verkäufer unterhielt. Der Ladendetektiv hatte auch das beobachtet. Seine dritte Beute war ein Modering aus einem Geschäft im Hauptbahnhof. Das Schmuckstück im Wert von 5,95 Euro hatte er im Juni in der Hosentasche verschwinden lassen.

"Sie sind unbelehrbar"

Als Erklärung für seine notorische Straffälligkeit hatte der Angeklagte gesagt: „Ich gebe meistens mein Geld für Alkohol aus. Dann bleibt für den Rest nichts übrig.“

Das Gericht verurteilte den Mann zu vier Monaten Haft. Die Richterin hielt ihm vor: „Sie sind unbelehrbar.“ Daher komme eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Frage. Der Angeklagte hat gerade eine Haftstrafe hinter sich, sitzt seit 5. Januar eine weitere ab - jeweils für kleine Diebstähle. Die nächste kann er dann anschließen. „Sie sollten sich überlegen, ob Sie für 1,96 Euro solche Strafen absitzen wollen!“, gab ihm die Richterin mit auf den Weg.