Düsseldorf. . Die Stadt Düsseldorf darf weiterhin die umstrittenen Bierbikes auf ihren Straßen verbieten. Damit setzte sie sich vor Gericht auch in zweiter Instanz gegen zwei Bierbike-Verleiher durch. Die benötigen eine Sondererlaubnis für ihre Partyräder.

Die Stadt Düsseldorf darf weiterhin die umstrittenen Bierbikes auf ihren Straßen verbieten. Damit setzte sie sich vor Gericht auch in zweiter Instanz gegen zwei Bierbike-Verleiher durch. Die benötigen eine Sondererlaubnis für ihre Partyräder.

Endstation für Bierbikes: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat jetzt der Stadt Düsseldorf Recht gegeben, die die Pedalfahrzeuge mit Ausschank verboten hatte. Die Fahrzeuge seien rollende Veranstaltungsflächen, daher sei es richtig, für ihre Nutzung eine Sondererlaubnis zu verlangen.

2009 hatte die Stadt den Vermietern der Bierbikes den Spaß verdorben. Weil die Fahrzeuge nicht vorrangig der Fortbewegung dienten, sondern hauptsächlich dem Feiern, wollte sie sie nicht mehr im öffentlichen Verkehr zulassen. Man sorgte sich, durch die angetrunkenen Nutzer der Bierbikes könnten Passanten belästigt werden, zudem behinderten die langsam fahrenden Fahrzeuge den Verkehr.

Auch in zweiter Instanz verloren

Zwei Verleiher solcher Fahrzeuge hatten dagegen geklagt. Sie führten unter anderem ins Feld, dass sie die Fahrzeuge nicht nur für Junggesellen-Abschiede vermieten, sondern auch an Touristen, die so die Stadt besichtigen. Doch sie verloren sowohl in erster als auch jetzt in zweiter Instanz.

Das Gericht erklärte noch, dass die Bierbikes so nicht grundsätzlich verboten seien, sondern nur eine Sondernutzungserlaubnis brauchten. Eine solche Erlaubnis könnte mit Einschränkung auf bestimmte Straßen erteilt werden.

Eine solche Erlaubnis könnte mit Einschränkung auf bestimmten Straßen erteilt werden. Das wird in Düsseldorf aber nicht der Fall sein: „Wir werden solche Bierbikes nicht zulassen“, erklärte Ordnungsdezernent Stefan Keller. Er ist sich da mit den Politikern einig: „Bier- und Partybikes gehören nicht auf unsere Straßen“, sagte CDU-Ratsherr Andreas Hartnigk. Auch Bürgermeisterin Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) zeigte sich „sehr erfreut“, über das Urteil: „So ein Ballermann kann gern anderswo rollen.“