Düsseldorf..
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Die sogenannten Party- oder Bier-Bikes brauchen eine Erlaubnis vom Amt. Das Gericht wies damit zwei Klagen von Bike-Betreibern gegen die Stadt Düsseldorf zurück.
Bei rollenden Theken, den Party- oder Bier-Bikes, hört der Spaß auf: Wenn bis zu 16 Erwachsene gemeinsam trampeln, trinken und mit sechs Stundenkilometer durch die Stadt zuckeln, dann ist das nicht normal.
Es dient, in der Sprache des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, „... vom Gemeingebrauch nicht mehr gedeckten verkehrsfremden Zwecken“. Die zumeist feucht-fröhlichen Extratouren brauchen deshalb eine Erlaubnis vom Amt, entschied Richterin Ute Fischer am MIttwoch (6. Oktober). Sie wies damit zwei Klagen von Bike-Betreibern gegen ein Verbot der Stadt Düsseldorf zurück.
Berufung einlegen
Doch so einfach will sich Bier-Bike-Geschäftsführer Ingo Böll nicht an die Kette legen lassen: „Natürlich müssen wir uns die schriftliche Begründung abwarten. Aber dann werden wir sehr wahrscheinlich vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Berufung einlegen.“ Der Anwalt des zweiten Klägers äußerte sich ähnlich. Der Leiter des Düsseldorfer Ordnungsamtes Michael Zimmermann sprach von einem Teilerfolg. „Solange das Urteil keine Rechtskraft hat, sind uns weiter die Hände gebunden. Aber es ist gut, dass das Veraltungsgericht unsere Auffassung bestätigt hat.“
Die Vehikel, um die seit September 2009 gestritten wird, sind 5 Meter lang, 2,25 Meter breit und 2,70 Meter hoch. Jeweils sechs Menschen sitzen sich gegenüber und treten auf Fahrradpedale. Dabei strömen das Bier aus der Zapfanlage und die Partymusik aus den Lautsprechern. Der Fahrer lenkt und bremst.
Richterin reicht der Anblick
Bei seinem Verbot war das Düsseldorfer Ordnungsamt von zerbrochenen Gläsern, wildem Pinkeln und laut grölenden Partygästen ausgegangen. Dadurch fühlten sich die Betreiber verunglimpft.
Natürlich würden die Bikes manchmal zu lustigen Runden genutzt, einem Junggesellenabschied etwa. Aber oft gehe es auch um pures Teambuilding. Unternehmen, Sportvereine und Touristengruppen mieteten die Pedalo-Kutschen, um tatsächlich damit zu fahren. Alles vergebens. Für Verwaltungsrichterin Ute Fischer reicht der Anblick: Nicht die Fortbewegung, sondern geselliges Feiern mit Musik und Getränken stehe bei Bier- und Party-Bikes im Vordergrund. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil wird das so weitergehen.
(Aktenzeichen 16 K 6710/09, 16 K 8009/09)