Düsseldorf. In Düsseldorf wurden in den vergangenen drei Jahren fast 100 Delikte registriert. Welches Spektrum hinter den meisten Straftaten steckt.
93 antisemitische Straftaten wurden nach Angaben der Düsseldorfer Polizei in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt seit 2020 gemeldet. Das geht nach einer NRZ-Anfrage aus Zahlen des „bundeseinheitlich geregelten Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD PMK) hervor. Damit gibt es rein statistisch fast alle zwei Wochen eine antisemitische Straftat in Düsseldorf.
Demnach gab es im Jahr 2020 insgesamt 20 antisemitische Straftaten in Düsseldorf. Davon fielen 19 in das politisch rechte Spektrum (PMK-R). Eine Straftat konnte nicht eindeutig zugeordnet werden und wurde unter Sonstige Zuordnung (SZ) erfasst. 2021 gab es insgesamt 22 Straftaten im Stadtgebiet, davon fielen nach Angaben der Polizei 17 in den Bereich PMK-R. Fünf Straftaten wurden hingegen dem Bereich Ausländische Ideologie (AI) zugeordnet.
Im vergangenen Jahr wurden in Düsseldorf dann insgesamt 40 Straftaten verzeichnet, 36 Taten werden nach offiziellen Zahlen des Staatsschutzes dem Rechten Spektrum zugeordnet. Vier Straftaten fielen dabei in den Bereich PMK-SZ.
Elf Straftaten bisher in 2023
In diesem Jahr wurden indes bislang elf Straftaten registriert. Nach Angaben des polizeilichen Meldedienstes fallen sämtliche Vorfälle in den Bereich des politisch rechten Spektrums. Erst vor zwei Wochen wurden an einer Außenwand an der Feuerwache in Flingern antisemitische Schmierereien entdeckt. Wer dahinter steckt, wird derzeit noch ermittelt.
Zudem verweist die Meldestelle daraufhin, dass die Fallzahlen für das laufende Jahr „aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Jahreserhebung als vorläufig zu betrachten“ sind.
Wie der Kriminalpolizeiliche Meldedienst weiter angab, werden solche Straftaten gemäß der gültigen Beschlusslage der Kommission Staatsschutz antisemitische Straftaten dem rechten Spektrum zugeordnet, wenn sich aus den Umständen der Tat und der Einstellung des Täters „keine gegenteiligen Anhaltspunkte zur Tätermotivation ergeben“.
Landesmedienanstalt recherchiert selbstständig
Zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz recherchiert die in Düsseldorf ansässige Landesmedienanstalt NRW zudem selbstständig nach Straftaten im virtuellen Raum, die dann zur behördlichen Prüfung und Ermittlung an Staatsanwaltschaft beziehungsweise Polizei weitergeleitet werden. Straftaten in Netz, bei denen keine tatverdächtigen Personen oder kein Tatort festgestellt werden kann, werden „gemäß des Tatort-/Feststellortprinzips dem Feststellort Düsseldorf zugeordnet“, heißt es weiter.
Von den insgesamt 93 erfassten Straftaten in Düsseldorf seit 2020 handelt es sich in 18 Fällen um Delikte, die durch die Landesmedienanstalt NRW recherchiert worden sind und nur aufgrund des Feststellortprinzips daher statistisch auch Düsseldorf zugerechnet wurden. All diese Straftaten wurden dabei in den Phänomenbereich der PMK-Rechts eingruppiert.
Nach den Recherchen der Landesmedienanstalt wurden für das Jahr 2020 zwei Straftaten gemeldet, für 2021 vier, für 2022 zehn und für das laufende Jahr 2023 zwei antisemitische Straftaten.