Düsseldorf. Ministerium hält Infos an Lärmgegner trotz Strafgeldandrohung zurück. Ein Transparenzbündnis hat darauf nun reagiert.

Wer in Nordrhein-Westfalen Informationen von Behörden erhalten möchte, muss einen entsprechenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stellen. Wird dieser abgelehnt, hilft nur noch der Gang vors Gericht. Im Fall von Informationen zum Nachtflugverbot am Düsseldorfer Flughafen haben jedoch auch zwei Gerichtsentscheidungen das Ministerium für Verkehr NRW bisher nicht zu einer Auskunft bewegt.

Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht

Inzwischen droht der Behörde sogar ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro, sollte es weiterhin die Auskunft verweigern. Für das Transparenzbündnis „NRW blickt durch“ unter anderem mit Vertretern des Bundes der Steuerzahler NRW, des Vereins „Mehr Demokratie“, dem NABU, und der Initiative „Transparency Deutschland“ ist das Ministerium für Verkehr NRW deshalb der „Heimlichtuer des Monats“.

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„Es bleibt abzuwarten, ob das Verkehrsministerium die Auskunftspflicht nun endlich erfüllt“, betont Achim Wölfel, NRW-Landesgeschäftsführer von „Mehr Demokratie“. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine Frist bis Freitag, 13. Januar, gesetzt.

Der Fall reicht lange zurück

Schon im Jahr 2016 hatte Werner Kindsmüller als Vorsitzender des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“ beim Verkehrsministerium Auskunft über die Arbeit eines Gremiums beantragt, das zur Überwachung und Ahndung von Verstößen gegen das Nachtflugverbot am Düsseldorfer Flughafen dient. Nachdem das Ministerium die Auskunft verweigerte, hatte eine Klage schließlich 2019 Erfolg und wurde auch auf das Rechtsmittel der Behörde hin 2022 vom Oberverwaltungsgericht bestätigt.