Düsseldorf. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat dem NRW-Verkehrsministerium eine Frist im Streit mit Fluggegnern gesetzt. Es geht um 10.000 Euro.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat auf Antrag von Fluglärmgegnern dem NRW-Verkehrsministerium ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht und eine Frist zur Herausgabe von Informationen gesetzt. Es gehe um Auskunft zur Arbeit eines Gremiums, das sich mit Verstößen der Airlines und des Flughafens Düsseldorf gegen die Nachtflugbestimmungen beschäftige, wie der Verein „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“ am Dienstag mitteilte. Eine Gerichtssprecherin bestätigte in dem Fall die Androhung eines Zwangsgeldes mit einem Beschluss vom 30. Dezember 2022 und eine Frist bis 13. Januar 2023.
Das NRW-Umwelt- und Verkehrsministerium kündigte am Dienstag an, den Gerichtsbeschluss vom 30. Dezember fristgerecht umsetzen zu wollen. Es könnten allerdings nur Informationen herausgegeben werden, die nicht vom Bund oder einer Fluggesellschaft gesperrt worden seien, sagte ein Ministeriumssprecher.
Seit Zustellung einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes von Juli 2022 habe das NRW-Ministerium vom Bundesverkehrsministerium und der Flugkontrolle jeweils die Genehmigung zur Veröffentlichung eingefordert. Beide Stellen hätten aber mit Schreiben von Anfang Dezember an das NRW-Ministerium der Veröffentlichung ihrer Informationen widersprochen, hieß es.
„Kaarster gegen Fluglärm“ sprechen von „Skandal“
Die Bürgerinitiative übte heftige Kritik: „Es ist ein Skandal, dass ein Ministerium mehr als sechs Jahre die Wahrnehmung von Informationsrechten verschleppt“, sagte der Vorsitzende des Vereins, Werner Kindsmüller.. Er berief sich auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW. Angesichts der permanenten und jahrelangen Verstöße gegen die Nachtflugbestimmungen gebe es ein öffentliches Interesse zu erfahren, was das Ministerium dagegen unternommen hat, unterstrich er.
Kindsmüller kritisierte auch Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne), der seit Ende Juni im Amt ist. „Ich habe den Minister in einem Gespräch im Oktober auf die Verschleppungstaktik seiner Beamten hingewiesen und ihn gebeten, zügig einen Bescheid zu erlassen“, sagte er und fügte hinzu: „Offensichtlich ist der Minister gegen den eklatanten Rechtsbruch nicht eingeschritten. Deshalb prüfen wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen.“
Der Ministeriumssprecher erklärte, die Klägerseite sei regelmäßig über den Verfahrensstand informiert worden, zuletzt am 14. Oktober 2022.