Düsseldorf. Mehr als 7000 Kritiker der Corona-Maßnahmen sind am Samstag durch Düsseldorf gezogen. Die Stadt wollte den Aufzug verbieten, scheiterte aber.

Mehr als 7000 Gegner einer Corona-Impfpflicht haben am Samstag in Düsseldorf an einer Demonstration durch die Innenstadt teilgenommen. Eine Person, die der „Querdenken“-Initiative zugerechnet wird, hatte eine Kundgebung mit 2500 Teilnehmern angemeldet.

Die Demonstration sei bislang „weitgehend störungsfrei und friedlich“ verlaufen, hieß es am Abend von der Polizei. Es galt die Masken- und eine Abstandspflicht von anderthalb Metern. Der Versammlungsleiter hatte dazu aufgerufen, diese Auflagen einzuhalten.

Impfpflicht-Gegner demonstrieren auch in anderen NRW-Städten

Auch am vergangenen Samstag war eine Demo mit 2000 Teilnehmenden angemeldet worden; nach Angaben des Veranstalters kamen da 4000, die Polizei sprach von „mehreren Tausend“.

In Kerpen (Rhein-Erft-Kreis) begleitete die Polizei am Freitagabend eine Versammlung mit etwa 500 Teilnehmern. Im sauerländischen Arnsberg kamen am Samstag etwa 150 Demonstranten zusammen. Die Polizei stoppte den Aufzug vorübergehend, weil Demonstranten die Masken abgenommen hatten. Gegen einige Demonstranten wurden vom Ordnungsamt Anzeigen gefertigt.

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Düsseldorf: Polizei sah keine Gründe für Demo-Verbot

Für die Polizei gab es im Vorfeld keine Gründe, den Protestzug zu verbieten. Das Grundgesetz setze mit dem Paragrafen 8 (Recht auf Versammlungsfreiheit) hohe Hürden, so die Polizei auf NRZ-Anfrage. Die Stadt wollte vergangene Woche die Demonstration als Aufzug verbieten und stattdessen nur eine Kundgebung zulassen. Aus Infektionsgründen, wie es hieß. Doch das Verbot wurde in einem Eilverfahren vom Verwaltungsgericht wieder einkassiert, weil die Stadt nicht zuständig sei für das Verbot, sondern die Polizei.

Düsseldorfs Rechtsdezernent Christian Zaum sagte in der vergangenen Woche allerdings im Ordnungs- und Verkehrsausschuss, es sei falsch, dass die Ordnungsverfügung der Stadt nicht zulässig gewesen sei. Er rechtfertigte sich, nachdem die Stadt für die Gerichtsschlappe kritisiert wurde. Immerhin sei Zaum Jurist, OB Keller sogar promovierter Jurist. Das Verwaltungsgericht bekräftigte auf Anfrage, dass sein Beschluss zur Aufhebung des Verbotes korrekt sei, die Stadt aber durchaus eine andere Rechtsauffassung haben könne. (gömi/mit dpa)